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Autor Thema: Kleinbeitragüberweisung  (Gelesen 5128 mal)

g
  • Beiträge: 3
Kleinbeitragüberweisung
Autor: 11. Dezember 2015, 23:42
Hallo an alle.
Es mag sein, es gab´s schon eine Aktion bzw. so eine Idee auch gg. GEZ.
Und wenn nicht, dann ist es Zeit damit anzufangen.

Weißt jemand wie es bei Überweisungen abgerechnet wird bzw. Paypal Daten von GEZ ?


Zitat
Linke Aktivisten unter anderem aus den Reihen der "Partei" hatten vor einigen Tagen dazu aufgerufen, die AfD durch die Überweisung von Beträgen bis zu zehn Cent finanziell zu schädigen. Da bei Spenden beispielsweise bei PayPal Bearbeitungsgebühren von mehr als zehn Cent anfielen, erwachse der AfD bei den Kleinstbeträgen ein Minus, erläuterte "Die Partei" im Internet. Sie rief potenzielle Spender dazu auf, den Vorgang möglichst oft zu wiederholen und außerdem jeweils eine Spendenquittung anzufordern.

MfG Ganbare.


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907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Kleinbeitragüberweisung
#1: 12. Dezember 2015, 10:22
§ 10
Zahlungen

(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13642&ver=8&val=13642&sg=0&menu=1&vd_back=N


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

T
  • Beiträge: 10
Re: Kleinbeitragüberweisung
#2: 13. Dezember 2015, 17:29
§ 10
Zahlungen

(3) Die Kosten der Zahlungsübermittlung einschließlich eventueller Rücklastschriftkosten hat der Beitragsschuldner zu tragen

Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13642&ver=8&val=13642&sg=0&menu=1&vd_back=N

Bei deinem Link geht es ja über die Leistung der Rundfunkbeiträge. Spenden sollten davon doch nicht abgedeckt werden. (Zumindest rein logisch gesehen nicht)


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Kleinbeitragüberweisung
#3: 13. Dezember 2015, 18:28
Weiß jemand, wie es bei Überweisungen abgerechnet wird
bzw. Paypal-Daten von GEZ ?

Der Beitragss. hat leider
keine Paypal-Bezahlungsmöglichkeit eingerichtet.

Kann daher leider nicht (wie gegen die AfD) finanzschädigend gegen sie verwendet werden.



Spenden sollten davon doch nicht abgedeckt werden.

Der Beitragss. würde aber sicher immer nur als "Beitrag" deklarierend abbuchen.
Niemals als "Spendenabbuchung".
Dann würden sie mit desem § 10, Zahlungen,
das immer gegen den Kontoinhaber verwenden.

So wie ich das sehe und so leid es mir tut,
sind sie leider bei Rücklastschriften nicht zu schädigen.

(Wenn ich mich doch irren sollte, würde es mich natürlich sehr freuen.)

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 18:42 von unGEZahlt«

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Kleinbeitragüberweisung
#4: 13. Dezember 2015, 18:33
"Paypal" und anderes wird ja vom BS nicht akzeptiert als Zahlungsmittel.
Nur "Lastschrift" oder "Überweisung ( auch als Dauerauftrag)".

In meiner Begründung des Widerspruchs habe ich das auch aufgeführt.
Ich möchte weder, dass eine solche "vertrauenswürdige" Einrichtung auch noch meine
Bankdaten kennt, noch möchte ich mein Konto laufend wechseln.

Es sollte eine Möglichkeit der Zahlung existieren, ohne dass der BS oder die Landesstunkfunkanstalten
diese Daten auch noch erhalten.

Das sind doch Daten, die auch "gesammelt" werden - egal ob als SEPA-Lastschriftmandat oder
bei Überweisung/DA.

Bareinzahlung bei einer Bank "zu Gunsten Dritter" ist keine Alternative, da zu gebührenintensiv auf Dauer.

Nach wie vor bleibt die "Nichtzahlung" die beste Alternative.

VG rave


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'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

g
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Re: Kleinbeitragüberweisung
#5: 15. Dezember 2015, 18:40
Danke für die Antworten.
Paypal hat sich somit erledigt, keine Adresse und ich muss die Gebühren übernemmen.

Aber wie ist es mit Kleinbeiträgen ? Wenn ich die volle Gebühr in 10 Cent Raten überweise.
Einen Dauerauftrag geht nicht, habe ich schon ausprobiert, aber ich würde auf mich die Mühe nehmen und 500 Überweisungen tätigen.
Online geht es eigentilch ohne Problem, man muss nichts neu eintippen, nur neue Tan anfordern.
Wird "GEZ" davon Schaden kriegen ? Es ist so zusagen eine "DDoS" Atacke.

MfG.


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P
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Re: Kleinbeitragüberweisung
#6: 15. Dezember 2015, 20:05
Lesehinweis

Thema hier:
Allgemein
Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10057.0.html

damit es nicht doppel geschrieben wird
genauer
Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10057.msg80327.html#msg80327


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anne-mariechen

Re: Kleinbeitragüberweisung
#7: 15. Dezember 2015, 20:16
"Paypal" und anderes wird ja vom BS nicht akzeptiert als Zahlungsmittel.
Nur "Lastschrift" oder "Überweisung ( auch als Dauerauftrag)".

In meiner Begründung des Widerspruchs habe ich das auch aufgeführt.
Ich möchte weder, dass eine solche "vertrauenswürdige" Einrichtung auch noch meine
Bankdaten kennt, noch möchte ich mein Konto laufend wechseln.

Es sollte eine Möglichkeit der Zahlung existieren, ohne dass der BS oder die Landesstunkfunkanstalten
diese Daten auch noch erhalten.

Das sind doch Daten, die auch "gesammelt" werden - egal ob als SEPA-Lastschriftmandat oder
bei Überweisung/DA.

Bareinzahlung bei einer Bank "zu Gunsten Dritter" ist keine Alternative, da zu gebührenintensiv auf Dauer.

Nach wie vor bleibt die "Nichtzahlung" die beste Alternative.

VG rave

Stimmt nicht bezahlen und immer schön die Forderung vom GV abwarten, wenn es nicht anderst geht und bei Ihm bar bezahlen. Na ja macht dann 27 Euronen pro Aktion (Jährlich) zusätzlich, doch sie haben meine Kontodaten nicht. Obwohl die ja zu erfahren wären. Trotzdem immer schön Aufwand und Arbeit erzeugen ist immer ganz gut. Nun müssen wir eben das Barzahlungsverfahren von Herrn Häring, welches beim VG Frankfurt anhängig ist abwarten.


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Re: Kleinbeitragüberweisung
#8: 15. Dezember 2015, 21:20
Lesehinweis

@PersonX danke für Hinweis. Leider wurde die eigentliche Frage nicht beantwortet und ich hoffe hier meldet sich jemand, der sich mit Bankwesen auskennt und berichtet, was passiert mit "GEZ" wenn die mit Kleinbeitragüberweisungen überflütet werden.


@ Rave.
Einzugsermächtigung habe ich sofort mit der Zwansgebühr entzogen.
Ich kriege jeden Quartal Zahlungserrinerung und Mahngebüren und Drohnungen wegen Gerichtsvollzieher.
Meine Zahlungsrückstand ist um die 100 Eur. Davon sind über 50 Eur nur Mahngebüren.
Ich habe kein Problem damit.
Je mehr Briefe ich kriege, um so weniger von meinem Geld wird für Kriegspropaganda ausgegeben.
Ich würde gerne noch mehr Schaden einrichten und mir ist jede Mittel recht.


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Re: Kleinbeitragüberweisung
#9: 15. Dezember 2015, 22:22
Es kommt darauf an, so würde mein Freund, ein guter Bänker antworten.

Je nachdem welche Konditionen mit der Bank für die Kontoführung bestehen - je nachdem kostet es etwas mehr oder weniger.
Vielleicht kostet es ja auch...NICHTS für den BS.
Ob da also 100 oder 500 mehr oder weniger Überweisungen eingehen, ist wahrscheinlich egal.
Wir kennen die (Sonder-)Konditionen nicht, die mit der Bank ausgehandelt wurden. Bei einem solch "solventen", "umsatzstarken"
und "wichtigen" Kunden dürften die Konditionen sehr gut sein für ARD&Co.
Da laufen ja Milliardenumsätze im Jahr drüber. Ein dicker Fisch im Netz der Kreditinstitute, wenn das Geld viel und automatisch sprudelt.

Will man auf dem Zahlungsverkehrswege wirklich Unruhe stiften, dann dann geht das vielleicht noch am ehesten über den Verwendungszweck.
-Im alten thread schon mehrfach aufgedröselt-
Jede Zahlung muss ja zugeordnet werden. Ist der Verwendungszweck jedoch fehlerhaft (Zahlen fehlen, sind verdreht usw)
artet das in Mehrarbeit aus. Jede Buchung muss ja zugeordnet werden. Wenn Buchungen nicht zugeordnet werden können, geschieht
das dann manuell. Ob die BS-Software in der Lage ist, dies auf Grund des (eindeutigen) Namens zuzuordnen, wissen wir nicht.
Das wäre dann das interne Buchhaltungsproblem beim BS und nicht die Gutschrift auf dem Bankkonto.

Interessant sind die Schreibweisen in Worten, mit Leerfeldern, Sonderzeichen und führenden Nullen.
Die Beitragsnummer 012345678
könnte allerdings auch über "excel" so verfeinert werden, dass pro Überweisung verschiedene Ergebnisse rauskommen.
Also 0123456789, *012345*678, 0000012345678, O12345678-keine "Null" sondern der Buchstabe "O", 0;1;2,3:4-5;678=9. Oder auch "Null-Eins-ZWEI.Drei....:", -Zero-One-TWO-three-Four..." "zero...um...dois.tres/quattro.:CINCO-Seis?sete_oito.."
Oder man nimmt die "großen Zahlen": "zero.Douze-trente-quatre..."
Da ist alles kombinier- und vorstellbar.
Ich glaube nicht, dass der BS bereits auf diese "Tricks" vorbereitet ist.
Es steht fest, dass der Verwendungszweck anzugeben ist. Aber es gibt keine (gesetzliche) Regel, wie das zu erfolgen hat und in welcher Sprache.

Klar ist, dass dies zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt/führen kann und zu Mahnungen usw führt/führen kann.
Man kann dann quartalsweise seine Kontoauszüge zur Kontenklärung kopieren und zum BS schicken. Bezahlt. Erledigt.

Das kann zwar alles wohl in einer Routine-Programmierung ausgebremst werden, aber wir wissen es halt nicht.
Normale ERP-Software wie SAP R/3 mit Offener-Posten-Verwaltung u.ä. kann vieles, aber nicht alles.
Es könnte auch sein, dass eine direkte Zuordung über Namen erfolgt - wobei die Müllers, Maiers und Schmidts dann im Vorteil wären.
Wer dann exemplarisch "Josef Hallmackenreuther" heißt wird wohl direkt zugeordnet...

Ich bin immer wieder erstaunt, wenn Belege (Rechnungen) eingescannt werden und die relevanten Daten vom speziellen Scan-Programm
erkannt werden und alles gleich in die richtigen Felder kommt. Das geht vom Datum über Beträge, Kundennummer, Rechnungsnummer, USt-Betrag usw)

Zu große Hoffnungen würde ich mir da also generell nicht machen.

Ich möchte es nun dabei bewenden lassen und das Thema nicht weiter verfolgen.
Wir sollten uns verstärkt um "NICHTZAHLUNG" kümmern. Dann kann man sich das ganze Gedankengut sparen.

Verweise ebenfalls auf den "Lesehinweis" -der Lesenhinweis und das hier sollten nun genügen.

VG rave


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