Hallo allerseits----
ein rein fiktives Beispiel einer sehr verängstigten Bürgerin A...
-- Person A hat nie auf Mahnungen von der ARD ZDF Anstalt des öffentlichen Rechts reagiert
-- Nun hat Person A einen Bescheid zur Zwangsvollstreckung erhalten (vom Finanzamt)
-- Person A hat daraufhin schriftlich zurückgemeldet, dass sie zahlungswillig sei, sich aber der Sachlage nicht klar ist und sich auf das Tübinger Urteil vom 9.9.15 bezogen
-- Person A hat ein Schreiben erhalten, dass:
" Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt gemäß § 256 Abgabenordnung außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen sind.
Widerspruch und Klage haben gemäß §80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung KEINE aufschiebende Wirkung"
-- Das Finanzamt bezieht sich ferner auf den Beschluss vom BGH vom 11.6.2015 und gibt an, dass das Vollstreckungsverfahren daher DURCHGEFÜHRT wird. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
--> GANZ ERHLICH; PERSON A HAT DIE HOSEN VOLL UND WEIß NICHT WAS SIE MACHEN SOLL; DENN SIE HAT JA SCHON GESCHRIEBEN; DASS SIE ZAHLUNGSWILLIG IST UND KANN NUN JA NICHT SAGEN; DASS SIE SICH DEN BEITRAG NICHT LEISTEN KANN UND SO ANTRAG AUF AUSSETZUNG STELLEN :::::::::::::::::::::::
Wer kann bei diesem Beispiel weiterhelfen?
Viele liebe Grüße!!!