Hallo,
ich hoffe, jemand hier hat den ein oder anderen Tipp für folgende Situation.
Person A ist Ende 2013 in ihre erste Wohnung gezogen und ist dann vom Beitragsservice zwangsangemeldet worden. Da sie im ALG 2 Bezug war hat sie ihren Befreiungsantrag abgeschickt, leider nicht per Einschreiben.
Sie hat dann immer wieder Mahnungen und Feststellungsbescheide erhalten, auf diese aber nicht mit Widerspruch reagiert, sondern lediglich immer wieder mit der Hotline telefoniert, die ihr gesagt haben, sie solle einfach nochmal die Unterlagen hinschicken, dann wird das schon ausgebucht.
Zuletzt hatte der Beitragsservice allerdings schon den Gerichtsvollzieher beauftragt.
Da war sie leider sehr vertrauensvoll, alles leider ohne Einschreiben, bis auf das letzte Schreiben. Person A ist vor 2 Monaten zu Person B gezogen. Person A hat dann nochmal den kompletten Befreiungsantrag mit allen Belegen seit 2013 hingeschickt inklusive Abmeldung und Anmeldung auf Kundennummer von Person B. Person B bekommt auch ALG 2 (und bildet mittlerweile eine Bedarfsgemeinschaft mit Person A).
Jetzt kam Schreiben, dass Person A weiterhin zahlen muss, da nur Person B befreit ist, d.h. der Beitragsservice hat den Antrag (dieses mal mit Einschreiben) scheinbar ignoriert.
Vor allem würde interessieren, ob eine rückwirkende Befreiung ab 2013 noch möglich ist. Ich habe mal etwas von einem Überprüfungsantrag gelesen, dachte das ist aber nur bei Behörden möglich? An anderer Stelle habe ich gelesen, das es im Rundfunkvertrag steht, wenn die Voraussetzungen gegeben waren, ist die Befreiung ebenfalls rückwirkend möglich?
Habe bisher sehr unterschiedliche Aussagen dazu gelesen.