Eine Mitarbeiterin einer Bank teilte Person A "freundlich" mit, dass gegen ihn angeblich ein Haftbefehl laufe...
Da Person A, bis auf den Ärger mit der 3 Buchstaben Sekte eigentlich eine reine Weste hat und auch keine Post vom Landgericht oder Staatsanwaltschaft erhalten hat, hatte A das bisher relativ gelassen gesehen.
Leider ist A bisher davon ausgegangen, sowas müsse schriftlich mitgeteilt werden, zumindest bei Leuten, wo keine Fluchtgefahr besteht, die keine Mörder, ect. sind.
Zudem meint A auch, kurz vor Weihnachten herrscht diese sogn. "Unzeit"
Allerdings ist sich A da nicht sicher und deshalb erlaubt A hier die Frage, ob die Rundfunk... wirklich Haftbefehle erlässt, wenn andere auch der Haft wg. Weihnachten vorläufig entlassen werden?
Keine keine Jokes oder Scherze, dieses Thema ist zu ernst.
Edit Uwe:
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.