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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht widerspricht sich (zu Gunsten der Abgabe)  (Gelesen 13099 mal)

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mk222

Zitat
Wenn man sich nun das Verhältnis von Informationssendungen und Unterhaltungssendungen ansieht, muß dann nicht zuerst mal die Legitimation der öffentlich rechtlichen Zwangsfinazierung für Unterhaltungsendungen erklären werden, bevor man über die paar Prozent Informationsanteil redet?

Es gibt hunderte offene Fragen, die bei ehrlicher Beantwortung das System ÖRR sofort kippen würden. JEDER weiss das, auch die, die es heute noch bestreiten.

Wenn Du es jedoch mit einer Art Diktatur zu tun hast, in der professionelle Lügner die Wahrheit zu ihren Gunsten uminterpretieren und von den höchsten Gerichten und der Poltik gedeckt werden, dann sind solche Fragen völlig nutzlos.

Denk doch einfach mal an die Doktorarbeit von Anna Terschüren und die vielen anderen Gutachten von renommierten Rechtswissenschaftlern. Das wird einfach alles ignoriert, als hätte es nie stattgefunden. DDR 2.0.

Und selbstverständlich läuft rund um die Uhr auf allen Sendern nur Unterhaltung oder getarnte Propaganda. Selbst die scheinbar "höchst objektiven" Nachrichten der Tagesschau sind ja nichts anderes, als eine gezielte Auswahl von Themen, die in Deinen Kopf sollen. USA ist toll. Russland ist doof. Der Klimawandel ist nah. Unsere tollen Politiker haben schon wieder tolle Gesetze gemacht, um uns zu schützen. Selbstverständlich alles in unserem Sinne. Die Wirtschaft läuft blendent. Bla, bla, bla.....

Kein Mensch, der halbwegs klar im Kopf ist, will das sehen. Dazu rund um die Uhr kostenloses Werbefernsehen für die Parteien und die ewig gleichen Parolen der Politiker. In den Talkshows sitzen immer die gleichen Nasen, die immer das gleiche erzählen. Wirklich kritische Gäste, die mal so richtig auf die Pauke hauen würden, werden gar nicht eingeladen. Es könnte ja Landesverrat stattfinden.

Diese ganze Veranstaltung ARD/ZDF ist an Peinlichkeit gar nicht mehr zu überbieten. Fakt ist: Wer heute halbwegs ehrliche Meinungen haben will, holt sie sich in guten Sachbüchern, bei YouTube oder kostenlosen Blogs, aber nicht bei der aktuellen Kamera.

Mittlerweile glaube ich wirklich, das das "System" Schiss hat, das immer mehr von dieser korrupten Scheisse ans Tageslicht kommt.

Das Internet war aus Sicht des Systems ein ganz böser Unfall. Aber der Geist ist nun einmal aus der Flasche.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2015, 02:47 von Bürger«

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  • Beiträge: 508
Guten Morgen Ihr Gerechten!
Sind wir nicht ungerecht und unterlassen wir mal die gute alte Polemik, wenn's auch schwerfällt. (Es ist schon alles gesagt. Doch alles Wissen muss immer wieder erneuert, weiterentwickelt werden.)

Lieber MichaelEngel, gibt es Neues von der 27. Kammer und Richter M.?
Am Montag 10:00 Uhr gibt es ja wieder einen Auftritt in der Verhandlung von spohr
Verhandlung VG Berlin spohr ./. rbb Mo, 07.12.2015, 10.oo Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16598.msg109999.html#msg109999
(Hallo Bürger: ich hab auf die schnelle die sprechblasenzitatfunktion ncht gefunden - sorry! Und Danke für den Support!)

Ich suche weiter nach den Argumenten der Befürworter der Zwangsabgabe und finde nur die Fixion der Möglichkeit der Nutzung, für die Alle zahlen müssen, weil Alle einen mindestens gesellschaftlichen Nutzen haben und Alle wohnen in Wohnungen, also werden die Wohnungen in Ansatz genommen. Wobei in der Praxis die Menschen als Einwohner, die als Personen im Amt der Einwohner gemeldeten Menschen also, die werden registriert und verschuldet. .... Die verfassungsgemäße Auslegung durch die sich selbst zitierenden Gerichte ist möglicherweise durch die Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung begründet und muss nun (nochmals?) logisch-argumentativ und systematisch aufbereitet  werden ?

Die richtigen Fragen stellen, wäre hilfreich. Etwa:
Warum muss ich als Bürger, Kläger und juristischer Laie beweisen, dass Europarecht und die Verfassung durch die Anwendung des Gesetzes gebrochen werden? (Thema "Rechtsordnung") oder
Warum darf der Gesetzgeber (die Landesparlamente der BRD) auch mein Gundrecht nach GG Artikel 4: "(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." angegeifen, in dem Inhalte, Formen, Regelungen, Finanzierung und Organisation der öRR genau dieses Grundrecht durch die ZWANGSABGABE (Frondienst/Corvée) verletzen?
(s.a. Verstoß gegen das Grundgesetz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13102.msg104043.html#msg104043
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg
MMichael
"Niemand hat ein Recht zu gehorchen" Hannah Arendt


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