Gucke ich da? Nö; bitte seriöse Quellen.
Klar, Ängste darf und muß man zur Kenntnis nehmen, die meisten Ängste werden aber nur dadurch bewältigt, daß man genau jenes tut, wovor man Angst hat. Man sollte aber schon bei klarem Verstande sein, um eine begründete Angst, der man folgen sollte, von einer unbegründeten zu unterscheiden.
Insofern sind die evtl. vorgetragenen Ängste zu verstehen, da der dt. ÖRR in einem freien Markt so wohl nicht bestehen würde. (Betrachtet hierbei mal auch die ganzen Leute, die der dt. ÖRR beschäftigt).
Nun ist der Markt aber nicht gänzlich frei, sondern nur innerhalb der Grenzen des Rahmenrechtes, das vom Volk gewählte Leute dem Markt vorgesetzt haben, damit der Markt nicht gänzlich frei von jeder nationalen, internationalen, sozialen und gesamtgesellschaftlichen Verantwortung agiert, was er tun würde, wenn er völlig frei wäre. Denn die Erfahrung aus sog. Selbstverpflichtungen des Marktes zeigt, daß der Markt mangels charakterlicher Stärke darauf sch***t.
Aus diesem Grunde darf der nationale Staat seinen ÖRR aus allgemeinen Steuermitteln unterstützen, nachdem diesem zuvor ein entsprechender Auftrag erteilt worden ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;