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Autor Thema: Klage verloren -> Vollstreckung: dem GV Schubkarre mit 1 Cent Stückchen anbieten  (Gelesen 2881 mal)

p
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

ich hoffe, das ist eine einfache Frage:
Angenommen eine Person Y habe eine Klage gegen den SWR vorm VG Stuttgart Mitte 2016 verloren. Bisher habe sich noch niemand zwecks Eintreibung der Rundfunkbeiträge gemeldet, aber sollte ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, den Betrag einzutreiben, kann man dem GV dann Bargeld anbieten und ihn dann zur Abholung einer "Schubkarre voll mit 1 Cent Stückchen" verpflichten? Oder die Schubkarre notfalls hinfahren?
Oder anders formuliert: darf ein GV ein Bargeld-Angebot von Y ablehnen und stattdessen z.B. das Konto pfänden?

Y ist klar, dass dadurch die Beträge trotzdem gezahlt werden, aber Y möchte es jedem Glied in der "Geldeintreibungskette" so schwer wie möglich machen.

Viele Grüße,
pstfch


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P
  • Beiträge: 4.011
Gerichtsvollzieher nehmen soweit doch grundsätzlich fast jeden Betrag in bar.
 
Warum sollten diese Bares ablehnen und einen Weg über eine Kontopfändung versuchen, wo nicht klar ist ob diese erfolgreich verlaufen wird?
 
Sobald ein vermeintlicher Schuldner Bargeld in ausreichender Höhe anbietet und es nicht angenommen wird besteht auch hier Annahmeverzug.
(Achtung, auch ein GV muss sicherlich nicht mehr als 50 Münzen gleichzeitig annehmen).

Zudem ist ein Gerichtsvollzieher sicherlich gehalten die Kosten beiderseits nicht zu überziehen
---> eine Kontopfändung würde ja wohl zusätzliche Kosten verursachen, welche vermeidbar seien, wenn das Bargeld angenommen würde.


Somit ist diese Sorge sicherlich fast völlig bedenkenlos.


Besser ist sicherlich den GV und auch das Gericht darauf hinzuweisen, dass Vollstreckungen, welche gegen das Grundgesetz verstoßen unzulässig sind.


Das ist so gesehen bei jeder Vollstreckung auf Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (also der Zustimmungsgesetze dazu) der Fall. Denn diese zitieren die Einschränkungen, welche laut Gericht (Bundeverwaltungsgericht vom März 2016) "hinzunehmen" seien nicht ausreichend. Diese Einschränkungen schränken vorbehaltlos gewährte Grundrechte ein, aus diesem Grund sind diese Einschränkungen in den Gesetzen anzugeben. -> Wird das nicht gemacht, sind die Gesetze formal ungültig und damit auch alle "Verwaltungsakte" welche auf diesen Gesetzen basieren sollen. Nun ja, dass hätte dem Bundesverwaltungsgericht auch bekannt sein sollen. Aber aus irgendeinem Grund muss der Bürger seine Grundrechte wohl jedes Mal aufs Neue geltend machen und anzeigen, also bei jedem Vorgang.


Damit es nicht doppelt wird wie das jetzt gemeint ist:

Re: Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17033.msg138237.html#msg138237


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2017, 21:40 von DumbTV«

p
  • Beiträge: 10
Naja das Argument, dass "Gesetze", die andere Grundgesetze einschränken, explizit darauf verweisen bzw. dies anzeigen müssen, hatte ich bereits in meiner Klageschrift angebracht. Dies wurde vom VG Stuttgart nicht anerkannt. Von daher wird es wenig zielführend sein, dies bei einer evtl. anstehenden Vollstreckung anzubringen.

Mir ging es explizit um den Sachverhalt "(Achtung, auch ein GV muss sicherlich nicht mehr als 50 Münzen gleichzeitig annehmen)."
Ist das irgendwo geregelt?


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im MünzG

https://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/BJNR240230999.html

Zitat
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht (1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.

...

Falls der Gedanke auf kommen sollte, eine andere Währung zu nutzen ;-),
natürlich steht dort nicht, dass es keine anderen Münzen sein dürfen. Aber es besteht hierzulande nur Annahmezwang für das gesetzliche Zahlungsmittel, somit würde beim Anbieten von anderen Münzen und der Nichtannahme kein Annahmeverzug entstehen.


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Puh, das war mir nicht bekannt und durchkreuzt leider meine "Zwangszahlungs-Pläne"  :-[
Aber danke für die Info. Zum Glück hab ich noch nicht mit dem Umtausch angefangen  :o ::)


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Das hatte im Forum doch schonmal jemand ausgerechnet, wieviele Kg Münzen ein paar Hundert Euro sind, am besten gefiel mir der Spruch:
"Hier ist ihr Geld abgezählt da-aber die Eimer bleiben hier..."



Edit "DumbTV":
Aus Gründen der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion einer Vielzahl akuter und konkreter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag", kann das Forum vertiefende Diskussionen zu diesem Thema nicht leisten. Der Thread bleibt daher vorsorglich geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Januar 2017, 15:30 von DumbTV«

 
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