Liebe , verehrte Mitkämpfer,
Person A hat das Angebot der Bürgeranhörung beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
wahrgenommen – er hat in 14 Tagen das erledigt, was der SWR in 5 Monaten nicht geschafft hat.
Das Erstanliegen vopn A ist voll erledigt, doch der entwürdigende Umgang mit Bürgern beim SWR erfordert evtl. weitere Maßnahmen:
Die Behauptung, das Widerspruchsschreiben von Person A an den Südwestrundfunk - Intendanten sei dort nicht eingegangen, ist falsch.
Beweis: „ Einschreiben – Rückschein „ als Nachweis, dass ein SWR – Mitarbeiter namens *** diesen am 18. Mai 2015 erhalten hat.
Hier ist ein Straftatbestand erfüllt – Verleumdung, üble Nachrede.
Keine, mit hoheitlichen Rechten versehene Behörde darf so agieren.
Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen,
§§ 374 ff. StPO
Hat da jemand Erfahrungen ?
Zudem will A sich beteiligen an einer :
# Klage beim EGH
# Legislativeingabe beim Petitionsausschuss ( GEZ – Reform , Volksanwalt … )
Danke
***Edit "Bürger":
Klarname entfernt. Bitte keine Klarnamen, sofern diese nicht öffentlich sind.
Zudem musste der Beitrag komplett angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.