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Autor Thema: Datenschutz bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags Hier:Beitragskonto  (Gelesen 1614 mal)

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  • Beiträge: 811
In einem rein fiktiven und hypothetischen Fall ist es mir nicht gelungen, den fiktiven Antwortbrief des BS zufriedenstellend einzuscannen, daher hier per Hand: 
SgF XXXXX,
vielen Dank nochmals für Ihre Email. Sie hat der Datenschutzbeauftragten des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegen. Sie hat Ihre Email zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gerne kommen wir Ihrer Bitte um Auskunft über zu Ihrer Person als Beitragszahlerin gespeicherte Daten nach. Mit diesem Schreiben erhalten Sie einen Datenausdruck. Er gibt Ihnen Aufschluss über das zu Iherer Person geführte Beitragskonto.

Ihre aktuelle Anschrift haben wir durch die Einwohnermeldebehörde erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die zuständige Rundfunkanstalt bzw. an den Beitragsservice findet sich jeweils in den Meldegesetzen bzw. Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder. Danach übermittelt die Meldebehörde der zuständigen Rundfunkanstalt bzw. dem Beitragsservice zur Erfüllung der Aufgaben des Rundfunkbeitragseinzugs Daten über An- und Abmeldungen sowie Sterbefälle volljähriger Einwohner (Vor- und Familienname, Geburtsdatum, gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszuges, Familienstand, Sterbetag und ggf. Tatsache einer Übermittlungssperre).

Parallel dazu übermitteln die Einwohnermeldeämter gemäß §14 Abs. 9 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) die genannten Daten (Ausnahme: Auszugs- und Sterbetag) stichtagsbezogen (seit 03.03.2013) automatisiert innerhalb von längstens 2 Jahren einmalig an die jeweilige zuständige Landesrundfunkanstalt bzw. den Beitragsservice. Im Rahmen dieses Verfahrens haben wir Ihre frühere Anschrift, unter der wir Sie ursprünglich angeschrieben hatten, erhalten.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nimmt als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehen und des Deutschlandradio die Erhebung der Rundfunkbeiträge auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages wahr. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung zum Zwecke des Rundfunkbeitragseinzugs ist §8 i.V. mit § 9  Abs. 1 RBStV. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten der Beitragszahler erfolgt ausschließlich im Rahmen der Erledigung der
Rundfunkbeitragserhebung. Diese strenge Zweckbindung der Daten der Beitragszahler ergibt sich aus §11 Abs. 5 RBStV.

Eine Nutzung oder Weitergabe personenbezogener Daten von Beitragszahlern für andere Zwecke bzw. an Dritte erfolgt nicht.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

MFG

i. A. XXXXXXXXX

Anlage






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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2016, 18:24 von René«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 811
und weiter gehts

Das sogenannte Datenblatt:

Aktuelle Stammanschrift:                     XXXXXXXXXXX
Frühere Anschrift:                                XXXXXXXXXXX
Zuständige Landesrundfunkanstalt:   WDR
                                                            Nordrhein Westfalen

Geburtsdatum:                                     XX.XX.XXXX
Beitragsnummer:                                  XXX XXX XXX
Beginn der Kontoführung:                    01.01.2013
Anmeldung durch:                                Direktanmeldung EMA
Das Beitragskonto wird geführt als:     privat
Zahlungsart:                                         Einzelüberweisung
Zahlungsrhythmus:                               Gesetzlich in der Mitte eines Dreimonatszeitraums
Seit Beginn der Bestandsführung
aufgelaufene Forderungen:                  6XX,XX EUR
Seit Beginn der Bestandsführung
verbuchte Zahlungen:                               0,00 EUR

Beginn des nächsten
Zahlungszeitraums:                                   01.16
Letzte in Rechnung
gestellte Beträge am                                 06.02.2015   53,94 EUR   bis Monat: 03.15
                                                                  01.11.2014   53,94 EUR   bis Monat: 12.14
                                                                  01.08.2014   53,94 EUR   bis Monat: 09.14
                                                                  02.05.2014   53,94 EUR   bis Monat: 06.14

Letzte Zahlungen:

Wohnungen
Bezeichung:
Adresse:                                                      XXXXXXXXX
                                                                    XXXXXXXXX

Ende

Es ist keine Meldung des Umzugs von Person A am 01.11.2014 beschrieben. Verstehe ich nicht.
Da waren die Auszüge beider EMÄ nicht beruhigender, aber lückenloser und detaillierter.

Person A macht sich jetzt Gedanken, warum der BS diese Meldungen nicht erwähnt/gespeichert hat und ordnungsgemäß dem Beitragsschuldner darüber Auskunft gibt, wie es angeblich im Gesetz steht.

Ebenso ist Person unklar, was mit den Beträgen ab dem 01.01.2013 ist. Warum sind die nicht aufgeführt?
Liegt das vielleicht daran, das Person A einen Widerspruch geschrieben hat, für den mir bis heute noch der Widerspruchsbescheid der LRA fehlt?? - da er angeblich nicht angekommen ist??

Fragen um Fragen, Person A hofft auf Eure Meinungen. Hat vielleicht noch jemand aus dem Forum so eine Datenschutzauskunft angefordert?
Sieht die auch so zerrupft aus?

Gruß
Ellifh ???






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