Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Klage, aber wie genau?  (Gelesen 1127 mal)

n
  • Beiträge: 1.452
Klage, aber wie genau?
Autor: 11. November 2015, 08:59
Hallo,

Eine Verfahrensfrage:

einem fiktiven Bekannten A droht der GV nach Bescheid-> Widerspruch->ZV->Erinnerung abgelehnt

Er hat jetzt Klage per Fax erhoben auf alle Beitragsbescheide.

Wäre es eventuell schlauer gewesen nur auf die Bescheide der ZV zu klagen?
(da hier ja ganz klar eine Nötigung des BS vorliegt: ZV aber Antrag auf Aussetzung des Vollzugs nicht entscheiden)
Kann man das schriftlich noch korrigieren?

(nur auf die ZV-Bescheide zu klagen hätte auch den Vorteil, dass eine Streitwerterhöhung weniger ausmacht)

Kann man die Klage erweitern wenn auch die anderen Bescheide zur ZV kommen?

Danke für eure Meinung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2015, 21:56 von René«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
Nach oben