Es scheint Bund und Ländern entgangen zu sein, dass die Regierung keine legitime Verwaltungsbefugnis mehr hat. Der bundesgesetzliche Handlungsspielraum wurde durch die Vorgaben der BMJBBG I & II & III entzogen.
Zudem gibt es in der steuerlichen Erhebung seitens der Behörden die Weigerung zur Kenntnisnahme, das Zitiergebot zu achten. Nicht nur das Umsatzsteuergesetz mißachtet die grundrechtliche Vorschrift, sondern auch die AO.
Die Abgabenordnung verstößt gegen den Artikel 19 I 1. GG
Alle steuerlichen Bescheide basieren vollumfänglich auf der Abgabenordnung
Zitat: "Art. 19 I 1. GG besagt folgendes:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten.
Art. 19 I 2. verlangt deutlich: Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels benennen.
Im Kommentar zum Grundgesetz, Sachs, steht zu GG Art. 19, Zitiergebot auf S. 595, Rn 18 bis 22, was es mit dem so genannten Zitiergebot konkret im Einzelnen auf sich hat:
Das Zitiergebot richtet sich primär an den Gesetzgeber. Die Vorschrift soll eine „Warn- und Besinnungsfunktion“ erfüllen, damit der Gesetzgeber alle in Betracht kommenden Gesichtspunkte abwägen und die Auswirkungen seiner Gesetzgebung bedenken kann. Die vom Gesetzgeber verlangte Klarstellung hat aber auch einen Informationswert für den Bürger, da die Grundrechtsbeschränkung für ihn kenntlich gemacht wird. Dadurch wird einer schleichenden Grundrechteaushöhlung vorgebeugt, die bei Fehlen des Zitiergebotes möglicherweise erst anlässlich der Gesetzesauslegung durch die Gerichte festgestellt werden kann.
Ein Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur Nichtigkeit des Gesetzes.
Wo soll also die GEZ Haushaltsabgabe rechtens sein?
Das alte System GEZ ist aufgehoben. Warum zahlt Köln dann?