Da alles falsch geschrieben wurde, kann der Zugang der Bescheide abgestritten werden. Das geht eigentlich auch ohne Begründung, aber hier ist der Grund ja offensichtlich. Die Zwangsvollstreckung kann zunächst abgewendet werden, aber möglicherweise bestehen die Forderungen weiter und werden in einem zweiten Versuch mit korrigierter Adresse eingetrieben.
Bei einfachen Fällen können falsch adressierte Briefe ignoriert werden, wenn man der Angeschriebene nicht ist, hat die Gegenseite Pech gehabt. Beispiel: private Forderungen an "Maier" statt "Meier" haben keine Chance. Da wir es hier mit dem örR zu tun haben ist es jedoch nicht einfach. Der Umgang mit dem Gerichtsvollzieher ist aber auch nicht einfach, also kommt es darauf an, wie sehr man bereit ist zu kämpfen. Ob sich ein Zeitgewinn rausholen lässt ist ja auch wichtig.