Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Die Anzahl der Einpersonenhaushalte - Mythen und Fakten  (Gelesen 1584 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
Haushaltszahlen und Wohnungszahlen: Wie weitere Missverständnisse entstehen

In diesem Kapitel soll ein weiteres Missverständnis angegangen werden, denn es gibt weniger Wohnungen in den Großstädten als es dort Haushalte gibt,
d.h. die Behauptung dass in jeder zweiten Wohnung ein Alleinlebender wohnt ist noch weniger haltbar als die Behauptung, dass in den Großstädten jeder Zweite allein lebt.


Stadthaus mit 4 Wohnungen, 7 Haushalten und 9 Hausbewohnern:



Auf den ersten Blick ist hier sichtbar, dass die Wohnverhältnisse ganz andere sind als es die Haushaltsführung erwarten ließe. Dies ist jedoch kein seltener Ausnahmefall, sondern eher die Regel. Wir wollen uns deshalb Schritt für Schritt dieser Merkwürdigkeit nähern. In Wohnung 1 lebt ein Alleinlebender. Es handelt sich um einen Alleinwohnenden. Dieser Alleinwohnende kann partnerlos sein, aber er muss es nicht. Er könnte z.B. eine Wochenendbeziehung führen.  Wohnung 2 teilt sich eine Alleinerziehende mit ihrem neuen Partner. Obwohl sie zusammenwohnen, wirtschaftet jeder für sich allein. Damit bleibt der Partnerin der Status als allein erziehend erhalten, während der Partner statistisch als Alleinlebender gezählt wird. In Wohnung 3 haben sich 3 Männer zu einer Wohngemeinschaft zusammen gefunden. Jeder wirtschaftet für sich allein und jeder hat ein eigenes Zimmer, aber Wohnküche und Bad werden gemeinsam genutzt. Die Wohnung 4 teilt sich ein Paar. In der Haushaltsstatistik werden sie als Kinderlose gezählt, denn ihre Kinder wohnen nicht mit ihnen zusammen. Entweder weil sie ausgezogen sind und nur noch sporadisch vorbei kommen. Oder beide haben eine Scheidung hinter sich und das Sorgerecht hat der Ex-Partner erhalten.

Wie sieht nun unser amtlicher Statistiker dieses Haus?
Es werden 7 Haushalte gezählt. Davon werden 5 als Einpersonenhaushalte eingestuft.
2 gelten als Mehrpersonenhaushalte, wobei ein Haushalt als Familienhaushalt gezählt wird.
Der Anteil der Einpersonenhaushalte liegt also bei über 70 %, obwohl nur ein einziger Alleinlebender in einer eigenen Wohnung wohnt.
Ein Alleinlebender lebt sogar mit einem Kind zusammen.

         
Wir könnten die Sache noch zuspitzen: In der WG lebt ein Professor, der nur an zwei Tagen in der Woche an der städtischen Uni lehrt. Zwei weitere Tage lehrt er in einer anderen Stadt und am Wochenende lebt er mit seiner Familie zusammen. Er  ist also nur "Teilzeit-Kinderloser". Man sieht sofort: Die amtliche Statistik weist eine eklatante Schieflage auf.  Betrachtet man die Partnerschaften, dann leben in dem Haus zwei Paare. Der Statistiker zählt aber nur das zusammenwirtschaftende Paar in Wohnung 4.
Wir sehen zumindest eines: ob es einsam wird, das lässt sich nicht an der Zahl der Einpersonenhaushalte ablesen.
Wir halten als Zwischenergebnis fest: Wenn der Anteil der Einpersonenhaushalte bei 50 % liegt, dann bedeutet dies keinesfalls, dass in jeder zweiten Wohnung ein einsamer Alleinlebender lebt.


Quelle: http://www.single-generation.de/themen/thema_einpersonenhaushalte_1.htm
Erstellt: 13. Februar 2005; Update: 09. September 2013
abgerufen am 21.11.2015 gegen 20:40 CET


Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
Nach oben