Das sehe ich ganz genauso. Schwer zu glauben dass eine solche Situation durch einen unabsichtlichen Fehler des SWR entstanden sein könnte. Vermutlich wäre das ein perfider Versuch, es Auszunutzen, dass Person A u.U. bezahlt, um nicht mehr belästigt zu werden. Möglicherweise spekulierte der SWR darauf, dass Person A vielleicht aus Bequemlichkeit oder anderen Grünen doppelt bezahlt, um erneut nicht mehr belästigt zu werden, da Person A ja schonmal nach Belästigung bezahlt hätte.
Person B hätte Erfahrung mit solch perfidem Kalkül des SWR im fiktiven Fall: Person B hätte dreimal per Brief an den SWR geantwortet, sie beantrage die Befreiung aus Grund X Y Z und der SWR möchte bitte notwendige Nachweise fordern. Der SWR hätte aber die Briefe von Person B komplett ignoriert und Person B stattdessen mit Rechnungen und Mahnungen regelrecht zugemüllt wobei die Beträge nicht nur unnachvollziehbar waren sondern zu schockierenden Summen aufgerechnet wurden. Person B hätte es darauf aufgegeben, sich zu wehren, da SWR ja auf Ihre Briefe überhaupt nicht einging. Dies hätte der SWR dann ausgenutzt, um mit dem Festsetzungsbescheid zum Vollstreckungsgericht zu gehen, weil Person B - nützlicherweise - schließlich dem Festsetzungsbescheid nicht widersprochen hatte, weil Sie dies nach der totalen Ignoranz des SWR als sinnlos betrachtet hatte. Wobei der SWR also die Passivität von Person B als erfolgreichen Vollstreckungsgrund in der Hand hatte. Vielleicht hätte der SWR schon darauf spekuliert, dass Person B irgentwann passiv werde, wenn SWR sich lange genug unkooperativ zeigt. Damit Person B per Exekutive abkassiert werden könnte.
~ Wenn Unrecht zu Gesetz wird, wird Widerstand zur Pflicht. ~