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Autor Thema: Beitragsbemessung falsch?!  (Gelesen 1836 mal)

c
  • Beiträge: 26
Beitragsbemessung falsch?!
Autor: 27. Oktober 2015, 10:51
Servus,
Person A hat leider nichts bei der Suche gefunden, daher stellt A seine Frage hier ein:
Falls doch was vorhanden sein sollte, bitte drauf hinweisen, Danke.


Person A hat beim Stöbern immer wieder den Rechtsbehelf auf der Rückseite der Bettelbriefe gesehen und dabei ist A - bestimmt nicht als Einzigem - aufgefallen, dass die Betragsbemessung ja eigentlich völlig falsch ist.
Diese GEZ-Mafia geht ja automatisch davon aus, dass in allen deutschen Haushalten, ab 9 Personen wohnen.
Daher die 17,50 Euro.
Aber wenn ich von 1-9 Personen bin, dann muss ich nur 5,99 Euro zahlen - laut der grauen Schrift auf den Bettelbriefen.
Hat mal Einer schon mal den Weg versucht, den Beitrag an sich in Frage zu stellen?

Kann man die nicht damit an den Eiern packen, dass die ganze Zwangsvollstreckung für'n Arsch ist, weil die ja falsch bemessen ist?
Die können ja nicht pauschal behaupten,  ist 9 Personen und entsprechend eine Rechnung ausstellen?!

Damit müsste ja das Zwangsvollstreckungsverfahren zu kippen sein und die zum Umrechnen zwingen, oder?

Danke und Grüße

Edit Uwe
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2015, 14:09 von Uwe«

G
  • Beiträge: 1.548
Re: Beitragsbemessung falsch?!
#1: 27. Oktober 2015, 10:54
Das personenabhängige Schutzgelt bezieht sich auf Betriebe, nicht auf Wohnungen. Wohnungen zahlen das pauschale Schutzgeld von 17,50.


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h
  • Beiträge: 22
Re: Beitragsbemessung falsch?!
#2: 27. Oktober 2015, 13:21
Also doch gerecht für Alle! :P :P :P ;)

MfG


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  • Beiträge: 26
Re: Beitragsbemessung falsch?!
#3: 29. Oktober 2015, 13:59
ok, danke für die Antworten.


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