Weniger als eine Woche nach Klageeinreichung hat das VB Braunschweig Person A aufgefordert, Stellung zu nehmen zu dessen Absicht, das Verfahren auszusetzen.
Ich habe ein wenig hier im Forum recherchiert und auf Anhieb nichts Vergleichbares gefunden. Als Begründung werden die Anhörungen des Nds. OVG zur Aussetzung dort anhängiger Verfahren angeführt.
Meine Vermutung ist, dass auch die schiere Menge an Klagen in Zusammenhang mit Asylanträgen, die von den VG´s bearbeitet werden müssen, einen meinungsverstärkenden Einfluss hat.
Im fiktiven Fall von Person A hat die zuständige 4. Kammer nach Geschäftsverteilungsplan nur zwei Aufgaben:
Rundfunkbeitrag und Asyl.
Anbei das Schreiben des Kammervorsitzenden des VG Braunschweig.
Bisher hat Person A noch keinerlei Vollstreckungsandrohungen erhalten und geht erst mal davon aus, dass dies so bleibt.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.