Die Suchmaschine ergab entfernt ähnliche Szenarien jedoch nichts, was Person A wirklich weiterhelfen würde.
Person A lebt seit Oktober 2013 in seiner ersten eigenen Wohnung.
Person A ist bis zum Januar 2016 Auszubildender gewesen.
Aufgrund der Übernahme in den Betrieb entschied sich Person A im Dezember 2015 einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Person A ging also zur Anmeldestelle und Bemerkte dort nach über 2 Jahren das auf seinem Ausweiß eine Falsche Hausnummer steht (eine 6 an Stelle einer 9). Da Person A so sein Auto nicht Anmelden konnte, begab sich Person A zum Einwohnermeldeamt und ließ sich die richtige Hausnummer vermerken. Die Dame des Einwohnermeldeamtes entschuldigte sich bei Person A, da sie offensichtlich die Adresse des Vermieters von Person A aufgenommen hatte (was demzufolge nicht das Verschulden von Person A war). Diese Änderung bekam der Beitragsservice wohl mit.
Im Februar 2016 landete bei Person A nun ein Brief des Beitragsservice im Briefkasten welcher ihn dazu auffordert anzugeben ob er das erste mal Rundfunkgebühren zahlen müsse und seit wann Person A auf diese Wohnung registriert sei.(Inklusive Angabe der Kontodaten usw.) sowie, dass sich der Beitragsservice die Daten vom Einwohnermeldeamt geben lässt.
Da Person A durch die Angabe von Oktober 2013 als erst Registrierung einen Unbewussten Zahlungsverzug von 27 Monaten (472,5€) hätte, wäre der Rundfunkbeitragsservice berechtigt ein Bußgeld einzufordern.
Person A ist bereit die Summe der 27 Monate in 2 Raten zu zahlen(kurz und Schmerzlos) und danach jede weitere Zahlung unter Vorbehalt zu tätigen. Jedoch lag der eigentliche Fehler der Meinung von Person A nach beim Einwohnermeldeamt, da ihn erst durch diesen Fehler nie ein solches Schreiben des Beitragsservice eher erreicht hat. Ohne diesen Fehler wäre Person A, der sonst schon immer unter Vorbehalt gezahlt hätte, jetzt gar nicht in Zahlungsverzug.
Person A hatte die letzten Jahre gerade genau so viel Geld zum Leben das es genau Gereicht hat. Person A hat sich also dementsprechend weder gedrückt sondern lediglich nicht mal etwas davon gewusst. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dessen ist sich Person A bewusst, aber unter den gegeben Umständen trifft Person A wohl maximal eine Teilschuld, weshalb Person A nicht gewillt ist, auch noch eventuell ein Bußgeld zahlen zu müssen.
Wie sollte sich Person A im Falle eines Bußgeldes verhalten?
Gemeldet hat sich Person A noch nicht, da Person A nur ein Mobilfunkgerät besitzt und die tolle Nummer des Beitragsservice kostenpflichtig ist (60ct/min), was Person A verdammt dreist findet und daher wartet, bis Person A vom Festnetz der Eltern telefonieren kann.
Danke im Voraus.