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Autor Thema: GEZ verfassungsgemäß?! 2 Bescheide - Widersprüche - zwei Antworten!  (Gelesen 1998 mal)

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Hallo Forum,

in Niedersachsen betätigt sich die GEZ auch gerne der Amtshilfe der Stadtkasse. Aber wer möchte schon weiter "unter Vorbehalt" zahlen?

Person A und B haben also identischen Einspruch mit dem hier bekannten Schreiben eingelegt und zwei verschiedene Antworten erhalten. Ein Schreiben bezieht sich da sogar auf Urteile vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz und Bayern. Stimmt das? Oder wieder nur Einschüchterung?

Inzwischen haben auch beide Personen wieder Beitragsbescheide erhalten. Wie würdet Ihr darauf reagieren?

Danke für Eure Unterstützung.


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Hier noch Teil 2 vom zweiten Brief:



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Findet Ihr es nicht auch merkwürdig, dass die GEZ jetzt "verfassungsgemäß" sein soll?
Trotz erneutem Widerspruch wird weiterhin gemahnt.  :(

Was sagt Ihr dazu? Wie würdet Ihr Euch nun verhalten?


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Z
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Das ist doch der übliche Ablauf, bitte hier mal den Normalablauf verfolgen, was mich besorgt ist der Hinweis auf eine fehlende Unterschrift (des Verfassers) auf dem Widerspruchsschreiben gegen den Festsetzungs-/Beitragsbescheid. Bitte umgehend prüfen, ob der Widerspruchsverfasser in seinem Widerspruch seine eigene Unterschrift geleistet hat, ob er vielleicht zwei Widersprüche mit ähnlichem/gleichen Inhalt an verschiedene Empfänger gesendet hat und der relevante an die Rundfunkanstalt diese wichtige Unterschrift beinhaltet oder ob eine erneute Absendung mit Unterschrift noch innerhalb der Widerspruchsfrist des Bescheides möglich ist.

Dennoch keine Panik schieben, denn die Originalwidersprüche der Rundfunkverweigerer werden nicht im Original aufgehoben sondern mikroverfilmt/gescannt oder lediglich sachlich dokumentiert, da kann eine blaßgraue Unterschrift eventuell mal nicht mehr sichtbar sein.
Gut, wenn man eine Kopie angefertigt hat, die man notfalls dem Gericht zeigen kann, auf der sich noch eine blaß erkennbare Unterschrift befindet.


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