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Autor Thema: Polizei hilft GEZ Beauftragte  (Gelesen 2238 mal)

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Polizei hilft GEZ Beauftragte
Autor: 23. Dezember 2009, 17:01


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Re: Polizei hilft GEZ Beauftragte
#1: 26. Dezember 2009, 18:48
Hallo,

interessant ist auch (im erwähnten Bericht des Datenschutzbeauftragten) folgende Passage:

"5.3.1  Erhebung von Meldedaten durch die GEZ
Eine sächsische Gemeinde wurde von einem Gebührenbeauftragten der GEZ gebeten,
eine Liste mit allen Einwohnern im Alter zwischen 16 und 28 Jahren (da bei diesen die
Anmeldedichte sehr niedrig sei), gelistet  nach Straße, Hausnummer, Name, Vorname
und Geburtsdatum an ihn zu übermitteln. Da  sie jedoch (zu Recht) Zweifel an der
Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Datenübermittlung hatte, wandte sie sich an das
zuständige LRA, dieses an das zuständige RP (jetzt Landesdirektion) und letzteres
schließlich an das SMI.
Das SMI ging in einem ersten Antwortentwurf, der mir freundlicherweise vorab zur
Stellungnahme übersandt wurde, von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer derartigen
Übermittlung aus. Nach einem umfangreichen Schriftwechsel, in den auch die SK
einbezogen wurde, konnte ich das SMI davon überzeugen, dass eine gesetzmäßige
Datenverarbeitung mit einer listenweisen Übermittlung von Einwohnerdaten seitens der
Melderegisterbehörde nicht auf das Sächsische Meldegesetz gestützt werden konnte
.
Die Erhebung von Meldedaten durch die GEZ ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag
geregelt. Eine Erhebung bei Meldebehörden ist gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 RGebStV bei
Personen, bei denen  tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät
zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend  angezeigt haben,
zulässig. Dies war vorliegend  jedoch nicht der Fall, vielmehr lag lediglich eine bloße
Vermutung in Bezug auf eine Gesamtgruppe  nicht namentlich bekannter Einwohner
anhand nicht substantiiert dargetaner statistischer Erfahrungswerte vor."

Nachtrag:
Ich werde gleich mal eine email an meinen zuständigen Datenschutzbeauftragten schicken und fragen, wie sich das in meinem Bundesland (NRW) verhält. Sollte ich die Auskunft erhalten, das eine listenweisen Übermittlung von Einwohnerdaten an die Schergen datenschutzrechtlich unzulässig ist, werde ich dafür sorgen, das dieses in den Einwohnermeldeämtern meiner Umgebung bekannt wird!!!

Venceremos!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Dezember 2009, 19:10 von GEZ-Jungfrau«
Wenn du nicht stark bist - sei klug.
(Sun Tsu)

 
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