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Autor Thema: Person A wird klagen - wie am besten vorgehen? Auswanderung absehbar.  (Gelesen 2224 mal)

j
  • Beiträge: 265
Sehr geehrte Damen und Herren,

Person A hat einen Wiederspruchsbescheid am 19.09 erhalten und wird nun den Klageweg bestreiten. Wie sie mir glaubhaft verischerte, nutzt sie den Rundfunk nicht und sieht nicht ein, weshalb nun hunderte Euros in den Rachen dieser Organisation namens BS verschwinden sollen.
Obendrein sieht sich Person A massiv in ihren Grundrechten verletzt, und wird dies keinesfalls so hinnehmen.

Nun stellte mir Person A einige Fragen, auf die ich leider keine Antwort weiss. Daher nun die Frage an euch Experten:

Person A wird in Bayern gegen den BR klagen, wie sind die erfolgsaussichten einzuschaetzen?

Person A beschrieb sich als juristischen Laien, ist ein Anwalt ratsam?

Ebenso erzaehlte mir Person A, das sie ihre Zukunft nicht in Deutschland sieht - und innerhalb der naechsten 1,5 Jahre auf eine laengere Weltreise aufbrechen moechte.
Welche Auswirkungen hat dies auf ein Verfahren?
Ermoeglicht dies, mit der Aussetzung des Verfahrens bis zum Zeitpunkt der Abmeldung aus Deutschland, um die  Gebuehren herum zu kommen? Was passiert, wenn Person A in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat?

Es scheint, das Person A bis zum 19.10 Zeit hat, Klage einzureichen - kann eine Klagebegruendung auch nachgereicht werden? Wenn ja, gibt es Klagebegruendungen, die zu einer Aussetzung des Verfahren gefuehrt haben?

Ich danke vielmals fuer Antworten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2015, 16:50 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.583
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es scheint, das Person A bis zum 19.10 Zeit hat, Klage einzureichen - kann eine Klagebegruendung auch nachgereicht werden?

Es gibt wohl die schon von einigen genutzte Möglichkeit eines vorerst weitestgehend unbegründeten Klageantrags.
Informationen dazu u.a. in dem einschlägigen Thread

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Im Falle knapper Fristen oder im Falle bereits angelaufener Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch reicht es mitunter, der Fristwahrung wegen vorerst nur einen
unbegründeten Klageantrag einzureichen - vergleiche z.B. Vorgehensweise Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung

Darauf folgt dann im Regelfall eine Fristsetzung seitens des Gerichts zur Nachreichung der ausführlichen Begründung.
Auch weitere Fristverlängerungen sind auf Antrag nicht unbedingt aussichtslos.


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T
  • Beiträge: 334
Was passiert, wenn Person A in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat?

Wer gemäß dem Meldewesen keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat ist dann endlich aus der Rolle des "Beitragsschuldners" der Rundfunkanstalten befreit, er kann sich wieder als ein freier Mensch wähnen über den die Rundfunkanstalten nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr haben!

Vive la liberté!


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S
  • Beiträge: 2.177
er kann sich wieder als ein freier Mensch wähnen über den die Rundfunkanstalten nun keinerlei Verfügungsgewalt mehr haben!

Solange er nie wieder zurückkommt. Es genügt nicht, sich beim Ort abzumelden, er muss auch der Rundfunkanstalt Rechenschaft geben und ihr seine Auswanderung schriftlich anzeigen, dabei eine Kopie mit Empfangsbestätigung den Rest seines Lebens aufbewahren, egal wo er ist, sonst zählt geräuschlos der Beitragszähler weiter und bekommt er irgendwann, wenn er in der Verfügungsgewalt der Rundfunkanstalten gerät und die Schuld groß genug ist, die Rechnung. Diesen Hinterhalt hat die GEZ immer wieder gemacht, desto mehr wird es der "Beitragsservice" tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2015, 16:34 von Bürger«

j
  • Beiträge: 265
Nie ist halt ein sehr langer Zeitraum.

Die Frage ist:
Was passiert mit der Klage und den "ausstehenden" geforderten Beitraegen?

Nicht, dass Person A irgendwann mal wieder nach Deutschland einreist und erstmal im Knast landet, weil er fuer das Staatsfernsehen nicht gezahlt hat.


Edit "Bürger":
Ungekürztes Vollzitate des direkten Vorkommentars gelöscht.
Bitte der Übersicht wegen zukünftig berücksichtigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2015, 16:36 von Bürger«

 
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