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Autor Thema: Verfahren bei Wohngemeinschaft - einer für alle oder jeder einzeln?  (Gelesen 1454 mal)

S
  • Beiträge: 5
Hallo liebes Forum,

hier ein rein hypothetischer Fall, über den ich kürzlich nachgedacht habe. Person A bewohnt zusammen mit Person B eine Wohnung. Beide haben noch nie einen Beitrag gezahlt. Person B wurde von Beitragsservice eine lange Zeit ignoriert, sodass Person A mittlerweile eine Klage eingereicht, aber Person B erst einen Festsetzungsbescheid erhalten hat. Ist es unbedingt notwendig, dass Person B den kompletten Weg auch geht, oder ist es auch möglich, dass die Klage von Person A auch für Person B gilt?

Vielen Dank für eure Hilfe beim lösen meines theoretischen Falls.


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Z
  • Beiträge: 1.539
Es muß immer derjenige juristische Mittel (Widerspruch einlegen, klagen) einlegen, der der Betroffene ist, also der vom dem die Kohle abgezogen werden soll.
Es wäre lediglich zu prüfen, ob sich die beschiedenen Zeiträume der Festsetzungsbescheide für A und B irgendwo überschneiden und damit eine eindeutige formale Unwirksamkeit aufweisen (was natürlich gerügt wird/in Widerspruch/Klage eingeflochten wird).

Ansonsten könnte es auch sein, daß man jetzt versucht, weil man bei A nix bekommt, oder A richtig gute Argumente in seinen Widersprüchen/seiner Klage hat, es mal bei B zu versuchen, vielleicht ist der ja zahlungsfreudiger...


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K
  • Beiträge: 2.243
Moin moin,

in solch hypothetischen Fällen könnte es hilfreich sein wenn B innerhalb der (Widerspruchs-)Frist reagiert indem er Widerspruch einlegt mit der Begründung dass für den Haushalt schon bezahlt wird > A.

Um keine Langeweile bei BS aufkommen zu lassen kann man in solchen hypothetischen Fällen auch noch eine "Abmeldung" an BS schicken: WG als Grund eingeben und dass für den Haushalt schon bezahlt wird.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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