Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Warum keine Zeugen benennen im Verfahren?

Begonnen von Sacred, 18. Juni 2015, 23:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sacred

Hallo in die Runde,

nach einigen suchen hier im Forum und lesen der ein und anderen Klagebegründung stellt sich mir eine Frage:

Warum benennt niemand die Herren, die all diese schönen Gutachten erstellt haben, in der Klage als Zeugen?

Hat dies schon einmal jemand versucht?
Was ist dabei raus gekommen?
Aus meiner Sicht müsste das Gericht die Zeugen doch laden.  :)

Dark Fader

Hallo,
Idee ist sicher gut, aber wir sind sicher alle keine von denen, die man Reich nennt.

gr

Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

pinguin

Zitat von: Dark Fader am 05. Oktober 2015, 11:07Idee ist sicher gut, aber wir sind sicher alle keine von denen, die man Reich nennt.
Und was hat das mit der Fragestellung zu tun? Diese Frage ist doch berechtigt; wer von diesen Herren und Damen Gutachter/innen wirklich ehrlichen Herzens gegen Zwangsbeitrag ist, wird dieses auch sicher gern vor Gericht auf Bundeskosten vertreten.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

gerechte Lösung

Zitat von: Sacred am 18. Juni 2015, 23:31
Warum benennt niemand die Herren, die all diese schönen Gutachten erstellt haben, in der Klage als Zeugen? 

Das ist ganz einfach.
Weil die mit dem Fall der Person EFG so gar nichts zu tun haben. Die sind außen vor.
Zeuge ist der, der sich unmittelbar und ganz spezifisch zum Fall der Person EFG äußern kann.

Diese Gutachter kennen die Person EFG überhaupt nicht, wieso sollen die dann etwas bezeugen, wovon die nichts wissen können?
Diese Aufgabe muss ein Anwalt übernehmen, der dann anhand der Gutachten entsprechend den Mandanten vor Gericht vertritt.