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Autor Thema: Tatort Kinopremiere - Anfrage und Antwort auf fragdenstaat.de  (Gelesen 2550 mal)

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Auf fragdenstaat.de wurde folgende Frage an die Studio Hamburg GmbH (Wiki: "Studio Hamburg ist eine 100-prozentige Tochter der NDR Media GmbH.") und die aufschlussreiche Antwort.
https://fragdenstaat.de/anfrage/kino-premiere-des-tatort-verbrannt-am-30092015-1/

Zitat
Von   << Anfragesteller/in >>
Betreff   Kino-Premiere des "Tatort: Verbrannt" am 30.09.2015 [#11215]
Datum   31. August 2015 14:29
An   Studio Hamburg GmbH
Status   Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Wie unlängst bekannt wurde, soll am 30. September 2015 eine Vorpremiere des NDR-»Tatort: Verbrannt« deutschlandweit in Cinemaxx-Kinos stattfinden. Wer als Zuschauer daran teilnehmen möchte, soll einer Pressemitteilung zufolge Tickets erwerben. Über diesen Sachverhalt begehre ich von der Studio Hamburg GmbH als Tochtergesellschaft der durch öffentlich-rechtliche Trägerschaft des Norddeutschen Rundfunks ebenfalls zur Auskunft verpflicheten NDR Media GmbH (gern elektronische) Kopien von Dokumenten, aus denen Informationen insbesondere zu folgenden Punkten hervorgehen:

1) Höhe des Eintrittspreises,

2) Absprachen zwischen Cinemaxx (womöglich Cinemaxx Holdings GmbH) und Studio Hamburg bzw. NDR über die Gewinnverteilung,

3) Absprachen zwischen Cinemaxx (womöglich Cinemaxx Holdings GmbH) und Studio Hamburg bzw. NDR über die Kostenverteilung,

4) Kalkulation aller Einnahmen und Ausgaben innerhalb dieser Kooperation,

5) Zweck der Aktion aus Sicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter Berücksichtigung des öffentlichen Auftrags der Sendeanstalt,

6) rechtliche Einschätzung von Studio Hamburg bzw. des NDR der Kooperation unter Berücksichtigung des Rundfunkstaatsvertrages und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, insbesondere

6a) unter Berücksichtigung der Vorgabe des freien Zugangs zum Sendeangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Bevölkerung und

6b) unter Berücksichtigung der Vorgabe aus § 43 Rundfunkstaatsvertrag, hier besonders die Bestimmung "Eine Finanzierung privater Veranstalter aus dem Rundfunkbeitrag ist unzulässig.",

7) Gesamtproduktionskosten des NDR-»Tatort: Verbrannt«,

8) Finanzierung und Finanzquellen für die Produktion des NDR-»Tatort: Verbrannt«,

9) Höhe etwaiger privatwirtschaftlicher Beteiligungen an den Produktionskosten des NDR-»Tatort: Verbrannt«, jeweils unter Bezeichnung der Investoren.


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Und die Antwort:

Zitat
Von   Studio Hamburg GmbH
Betreff   Kino-Premiere des "Tatort: Verbrannt" am 30.09.2015 / Antwort
Datum   17. September 2015 17:59

Sehr geehrt Antragsteller/in

wir beziehen uns auf Ihre u. g. Nachricht an die Pressestelle des Studio Hamburg, die zuständigkeitshalber an uns weitergeleitet wurde.

Wir, die Studio Hamburg Distribution & Marketing GmbH, sind ein mit dem NDR verbundenes, jedoch rechtlich selbständiges Unternehmen und nehmen als solches die nach § 16a RStV gestattete kommerzielle Verwertung für den NDR vor. In diesem Fall haben wir allerdings unmittelbar vom Produzenten Wüste Medien GmbH die entsprechenden Rechte an der Produktion zur Vorführung im Kino erworben. Der NDR ist daran nicht beteiligt, da er nie Inhaber dieser Rechte gewesen ist. Er hat vielmehr durch den Verzicht auf den Erwerb der Vorführrechte und das damit verbundene geringere an den Produzenten zu zahlende Entgelt beitragsschonend gehandelt.

Die Vertragsbedingungen können und dürfen wir Ihnen aufgrund unserer vertraglichen Beziehungen zu dem Produzenten sowie zu den Kinos leider nicht offenlegen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Hamburgische TransparenzG auf uns nicht anwendbar ist.

Schließlich befürwortet der NDR zwar die Kinovermarktung, weil sich dadurch ein positiver Effekt für die Ausstrahlung erzielen lässt; die Auswertung ist aber rechtlich unabhängig vom NDR.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen


Gibt es eigentlich keinen rechtlichen Ansatz gegen so etwas vorzugehen? 
Gebührengelder (und davon nicht wenige) werden benutzt, den Tatort zu produzieren und dessen Premiere wird als Kinofilm weiter verkommerzialisiert.
Zitat
...haben wir allerdings unmittelbar vom Produzenten Wüste Medien GmbH die entsprechenden Rechte an der Produktion zur Vorführung im Kino erworben.

Die Wüste GmbH müsste doch vom NDR bzw. der Tochter Studio Hamburg beauftragt worden sein, den Tatort mit vermutlich Gebührengeldern zu produzieren.
Zumindest rechtfertigt der örR seine Ausgaben auch mit den nicht unerheblichen Kosten der Produktionen Tatort-Serie(n), die ja auch häufig kritisiert werden.

Eine Verkommerzialisierung scheint ja durch den §16 RStV gestattet zu sein.

Hier wird ein ähnliches Thema mit einem Medienrechtler erörtert:
http://www.medienpolitik.net/2012/06/medienrechtler-bezweifelt-zulassigkeit-von-werbung-auf-germanys-gold-es-gibt-keine-verpflichtung-zu-kommerziellen-tatigkeiten/

Könnte ein Gebührenzahler nicht das Recht auf das Kino-Ticket für die Premiere einklagen?
Sieht hier jemand einen Ansatzpunkt?

Es scheint, daß lediglich ein ein Zusammenhang mit dem Programmauftrag bestehen muss, um eine Verkommerzialisierung des Produkts zu erlauben. Kann das rechtens sein? Gibt es da keine Angriffspunkte? Habe ich etwas falsch verstanden?

Reicht das ledigliche Auslagern von Tätigkeiten in eine Tochterfirma um den Transparenzgesetzen zu entgehen?

Ich frage mich zudem, weshalb der NDR bzw. Studio Hamburg als 100% NDR-Tochter die Rechte an einer Vorführung im Kino "rückerwerben" muss, wenn er doch eigentlich der Auftraggeber sein müsste.

Hat jemand hierfür eine Erklärung?


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Danke für die Anfrage; das hatte ich mich nämlich letztens auch gefragt, als ich die Plakate sah.

mMn sind das dann wirklich seltsame Verträge, wenn eine Produktion komplett von einem Auftraggeber bezahlt wird, die Rechte jedoch ausschließlich bei der Produktionsfirma verbleiben. Das kann so nicht richtig sein.

Dennoch dürften die Tickets dann nicht umsonst, sondern zum Selbstpreis des Vorführungsaufwandes des jeweiligen Cinemaxx-Kinos vertrieben werden, da ja theoretisch jeder Rundfunkbeiträge zahlen müsste und somit niemand Geld für die Ausstrahlungsrechte verlangen könnte.
Andernfalls könnte man mehr verlangen und für Personen, die ihren Rechnungsnachweis auf Zahlen des Beitrages mit sich führen, die Tickets zum Selbstpreis ausgeben. Nur so 'ne Idee. ;)


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Zitat
Dennoch dürften die Tickets dann nicht umsonst, sondern zum Selbstpreis des Vorführungsaufwandes des jeweiligen Cinemaxx-Kinos vertrieben werden, da ja theoretisch jeder Rundfunkbeiträge zahlen müsste und somit niemand Geld für die Ausstrahlungsrechte verlangen könnte.

Also die Ticketpreise scheinen so bei 8,50 bis 9 Euro gelegen zu haben.
Lediglicher Betrag des Vorführungsaufwandes? Ich denke eher nicht.

Zitat
Andernfalls könnte man mehr verlangen und für Personen, die ihren Rechnungsnachweis auf Zahlen des Beitrages mit sich führen, die Tickets zum Selbstpreis ausgeben. Nur so 'ne Idee.
So sollte es eigentlich sein. Kein Zahlungszwang des RF-Beitrages. Wer diesen freiwillig bezahlt, zahlt im Kino weniger.
Wer nicht zahlt, zahlt den vollen Kinopreis ;)

Das mit den Kinopremieren scheint ja jetzt zur Regel zu werden.
Im März diesen Jahres ein Tatort im Kino Babylon in Berlin http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2015/03/rbb-tatort-kino-premiere-berlin.html
Auch der nächste Tatort mit T.Schweiger soll anscheinend zuerst im Kino gezeigt werden.

Zitat
Danke für die Anfrage
Die Anfrage war übrigens nicht von mir ;)



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