Hallo zusammen,
ich hoffe man kann Person A bei folgendem helfen:
Person A ist am 01.01.15 aus dem Familienhaus ausgezogen und lebt nun allein. Nach einigen Monaten kamen die ersten Briefe vom Beitragsservice, welche ignoriert wurden. Nach Zwangsanmeldung und verschiedenen Zahlungserinnerungen, die auch alle ignoriert wurden, ging bei Person A am 07.09.15 ein Festsetzungsbescheid, datiert auf den 01.09.15, ein. Es sollen 166,17 € bezahlt werden.
Nun findet Person A den Beitragsservice überholt und möchte nicht zahlen, da sie auch noch Azubi ist und das Geld gut brauchen kann. Leider erhält Person A kein BAB oder dergleichen, weswegen sie sich nicht befreien lassen kann.
Da Person A aber über keine Rechtskenntnisse verfügt (hier nun zwar schon viel gelesen hat, vieles aber trotzdem schwer zu verstehen ist) und nicht das Geld für eine Klage hat, möchte Person A aber trotzdem gern Widerspruch einlegen, um quasi ein "Zeichen" zu setzen.
Nun fragt sich Person A, ob der Widerspruch alle möglichen Gründe beinhalten soll, also ein Widerspruch nach der Vorlage von Roggi, oder es kurz und knapp reicht, da der Widerspruch eh abgelehnt wird.