Weiter in der Chronik:
Fiktive Person bekommt theoretische Post in welcher stehen könnte:
In der Verwaltungsstreitsache
X./.Y
VG Blah und VG BlahBlah
(also theoretisch Rechtsschutz/ Eilrechtsschutz und Hauptklage)
besteht Einverständnis mit der Übertragung des Eil- und des Klageverfahrens
auf den Berichterstatter zur Entscheidung als Einzelrichter.
Frage, weil die Problematik des Einzelrichters hier steht:
Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter und die Folgenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14863.0Dieses Schreiben sei nur zur Kenntnisnahme.
Die Teil-Klage wird erst noch eingereicht, morgen oder so, mit allem drum und dran auch Grundrechtsverstöße...welche ja alle eh abgewiesen werden.
Daher vermute ich, dass der Weg, nach dem es beim Einzelrichter vorlag, zurück zur Kammer geleitet wird?
Oder sollte ich mich schon äußern dass Person X
bedenken habe hier
keinerlei grundsätzliche Fragen zu haben,
weil die Klage ja nicht vorliegt?