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Autor Thema: Gegen WEN muss man denn eigentlich klagen?  (Gelesen 1415 mal)

K
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Gegen WEN muss man denn eigentlich klagen?
Autor: 19. September 2015, 22:04
Hallo zusammen,

wie ich beim Sitzkreis der katholischen Landjungfrauen erfahren habe soll sich eventuell auf fiktiven Widerspruchsbescheiden des SWR so etwas finden:



hier - ein, zwei Runden später oder auch auf anderen Nebenkriegsschauplätzen- findet sich dann eventuell so etwas:





So - und da es ja keine blöden Fragen gibt (!?)...hier die Frage:

Lt. der Hauptsatzung des Südwestrundfunks > http://www.swr.de/-/id=16061110/property=download/nid=12338976/3pjp20/hauptsatzung-des-suedwestrundfunks.pdf
heisst es in:
Zitat
§19(1)
Der Südwestrundfunk wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Intendantin oder den Intendanten vertreten.

Wenn jetzt - wie in den vom Beitragsservice verfassten und verschickten Widerspruchsbescheiden des SWR(!?) ersichtlich - etwas anderes steht (Referat Beitragsrecht anstatt Intendant/in) müsste ja eine schriftliche Bevollmächtigung des SWR-Intendanten für ebendieses "Referat Beitragsrecht" bzw. dort tätige SWR-Mitarbeiter (siehe  §19(4) der Hauptsatzung) existieren!?
Zitat
§19 (4)
Die Intendantin oder der Intendant ist berechtigt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Südwestrundfunks schriftlich zu bevollmächtigen, die Anstalt in einem bestimmten Aufgabenkreis rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Die Bevollmächtigten zeichnen in Vertretung der Anstalt.
Eine Liste der Bevollmächtigten wird in der Juristischen Direktion geführt und jeweils aktualisiert.
Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, können die Liste der Bevollmächtigten anfordern.

Da ja unklar ist ob fiktive Widerspruchsbescheide überhaupt vom SWR selbst kommen und wer zu beklagen ist hat man ja doch sehr wohl ein berechtigtes Interesse diese Liste anzufordern?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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