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Autor Thema: Nebenberufliche Selbstständigkeit neben hauptberuflichem Angestelltenverhältnis  (Gelesen 2014 mal)

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  • Beiträge: 1
Guten Morgen,

ch bin ein wenig verwirrt und würde mich über einen kleinen Tipp freuen. Die SuFu habe ich bereits bemüht und den Forenknigge soweit verinnerlicht (hoffe ich):

Folgender fiktiver Fall:

Person A ist angestellt und erwirtschaftet als Kleinunternehmer nebenberuflich von zuhause aus seit 2013. Person A hat nun ein Schreiben des Beitragsservice erhalten in dem man aufgefordert wird seine Situation darzulegen (bezahlt man bereits Angabe der Beitragsnummer, wenn nicht Neuanmeldung).

Grundsätzlich ist eine Betriebsstätte die in den privaten 4 Wänden steht ja beitragsfrei. Müsste A im Formular dann ankreuzen:

"Nein ich habe nichts anzumelden:" - Ich habe bereits alle Betriebsstätten und KfZ angemeldet, meine Beitragsnummer lautet XXX


oder in dem Fall

"Ja ich melde zusätzlich neu an"?


weil dann im weiteren Verlauf nämlich zumindest online abgefragt würde wie Person A zahlen will - monatlich/vierteljährlich, Lastschrift etc.

Die genannte Betriebsstätte wäre für A ja kostenfrei, da innerhalb A's eigener 4 Wände

Nächste Frage wäre, da Person A sein unternehmen ausschließlich online abwickelt, und kein betrieblich genutzter PKW vorhanden ist gäbe es für Person A diesbezüglich etwas zu beachten, außer das Person A das Feld
dafür leer ließe?

Gäbe es theoretisch irgendwelche "Strafen" für Person A  da die nebenberufliche Selbstständigkeit di seit 2013 besteht nicht angemeldet hat (Person A ging  davon aus, das beitragsfreie Betriebsstätten nicht angemeldet werden müssten)?

Besten Dank und Beste Grüße
Nanocube


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Wir heißen GEZ-Boykott und leisten dem Beitragsservice (was für ein Wort) keine Amtshilfe.

Betriebsstätte in der Wohnung, für die bereits Zwangsgeld erhoben wird, ist zunächst frei, ABER...

Wenn man einen PKW hat, vermutet der "Service", dass dieser auch geschäftlich benutzt wird und schon darf man wieder abdrücken. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an – argumentiert der Service. Es reicht eine Fahrt zum Postamt im Jahr. Weiter: »Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, dass auch ein privater PKW ab und an für geschäftlichen Fahrten benutzt wird (Bank, Post usw.).« Woher diese allgemeine Lebenserfahrung kommt, weißt nur der "Service".

Nicht zahlen ist das einzige, was es denen weh tut. Wenn jeder das machen würde, könnte man das Forum schließen.


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s

six2seven

Zitat nanocube:
Gäbe es theoretisch irgendwelche "Strafen" für Person A da die nebenberufliche Selbstständigkeit di seit 2013 besteht nicht angemeldet hat

Hallo,
…ich unterstelle mal, dass die nebenber. Tätigkeit auch dem Fiskus
nicht angezeigt ist, das kann Probleme machen, wird doch die
Schnüffelei des BS von allen amtlichen Stellen tatkräftig unterstützt, d.h.
Erkenntnisse über Person A werden grundsätzlich durchgereicht.
Ansonsten schließe ich mich dem Vorredner an:
VERWEIGERUNG IST DIENST AN DER DEMOKRATIE


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