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Autor Thema: Richter beklagen Verrohung der Gerichte [eigtl.: der Verfahrensbeteiligten]  (Gelesen 2252 mal)

B
  • Beiträge: 422
Lippische Landes-Zeitung , 02.03.2017
Richter beklagen Verrohung der Gerichte
Zitat
Detmold. In deutschen Gerichtssälen wird der Umgangston immer rauer. Gerade in Verfahren, in denen die Angeklagten nicht durch einen Rechtsbeistand unterstützt werden, beobachten die Richter zunehmendes Abgleiten in Vulgärsprache.

Nachzulesen unter
http://www.lz.de/lippe/detmold/21708346_Richter-beklagen-Verrohung-der-Gerichte.html

Der Kommentar des Verfassers ist auch grenzwertig.

Wenn ich das Protokoll des Verfahrens aus Chemnitz so lese, geht das rüde Verhalten eher von Richter aus, wenn er meint, andere Leute nicht Ausreden zu lassen und mit den Türen schlagen zu müssen...
Verhandlung, VG Chemnitz, 28.2.2017, 10.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21629.msg142436.html#msg142436


Edit "Bürger":
Thread-Betreff aufgrund der irreführenden, weil nicht dem Inhalt entsprechenden Artikelüberschrift mit Hinweis ergänzt - siehe auch Hinweise weiter unten unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22292.msg142453.html#msg142453
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 12:50 von Bürger«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

m
  • Beiträge: 436
Wenn man als Kläger und Bürger dieses Landes soviel Misachtung bei Gericht erfährt wie es hier publiziert wurde, dass dem Kläger die Rechte seine Anträge dem Gericht vorzutragen verweigert wird, dann braucht sich doch keiner dieser Richter-Hiwis über Verrohung zu beklagen.

Denn ein Urteil geht angeblich im Namen des Volkes aus und zu diesem Volk gehören vornehmlich die Richter, die nach Recht und Gesetz zu urteilen haben und nicht nach der abgesprochenen politischen oder gesellschaftlichen Beeinflussung der regierenden Parteien. Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen ist das ureigenste Tun - die Aufgabe, die ein Richter bei Gericht beherrschen sollte.

Wenn ein Kläger dann dem Richter seine Argumente von diesem Nichteinhalten der Gesetze vorträgt und damit zeigt, dass sich der Richter in seiner Beurteilung nicht frei von Zwängen verhält, dann ist natürlich verständlich, dass so ein Richter ausrastet. Denn dieser Richter wurde nicht nur in seiner Ehre gekränkt, nein er wurde auch in seiner angeblichen Unabhängigkeit enttarnt. Niemand, auch keinem Richter ist es erlaubt, Gesetze anders auszulegen, als sie in der deutschen Sprache verständlich zu lesen sind (Grundschule 1. Klasse). Denn da lernt man, dass eine Katze kein Hund ist, selbst wenn beide Tiere vier Beine haben zum stehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 12:48 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
In der Berufsordnung für Rechtsanwälte in diesem unserem Lande ist dezidiert festgehalten, dass ein Rechtsanwalt in seinem Tun auch nicht nur den allerleisesten Eindruck erwecken darf, er halte es in irgendeiner Weise mit der Gegenseite. Die in dem Punkt überaus hohen Anforderungen an rechtspflegerische Berufe sollten auch einem Richter bekannt sein.

Wenn in einem sich als demokratisch verfasst beschreibenden Gemeinwesen mit Gewaltenteilung ein Machtkartell aus etablierter Politik und dem als öffentlich-rechtlich apostrophierten, per Zwangsbeitrag finanzierten milliardenschweren Rundfunk mit seinen Unternehmen besteht, und die in dem Zusammenhang relevanten Teile des Justizapparates  - mit verhältnismäßig wenigen Ausnahmen - nicht willens oder imstande sind, die ihr per Verfassung klar zugewiesene Aufgabe als unparteiischer Instanz zu übernehmen, statt gemäß »Staatsraison« (und womöglich sogar in einschlägigen Gesetzeskommentaren einschlägiger Verfasser vorgekaute) Urteile zu fällen, ggf. lieber mit dem Bürger Hase & Igel zu spielen und sich so zum Teil dieses Kartells zu machen, sollte sich eigentlich niemand über die Konsequenzen wundern. Auch ein Richter nicht - und der noch am allerwenigsten.

Als krank wäre in solchen Kontexten wie dem aktuellen einzig anzusehen, sich alles das unwidersprochen genau so bieten zu lassen - wie es aber glücklicherweise immer weniger Bürger tun & wie es hoffentlich in absehbarer Zeit ein Ende finden wird.


Edit "Bürger":
Betreff zurückgeändert. Bitte keine Änderung des Betreffs innerhalb eines Threads.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2017, 23:46 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Die Überschrift des Artikels
"Richter beklagen Verrohung der Gerichte"
passt doch gar nicht zum Inhalt - und ist daher grob irreführend.

Es wird ja nicht die "Verrohung der Gerichte" beklagt (die - wie oben per Linkverweis dokumentiert - durchaus auch thematisierungswürdig erscheint), sondern im Wesentlichen die "Verrohung der Verfahrensbeteiligten" - und dabei insbesondere derjenigen, die nicht durch Rechtsbeistand vertreten sind.

Der Titel müsste wenn, dann allenfalls heißen
"Richter beklagen Verrohung in den Gerichtsverfahren"

Wieder mal ein schlechtes Beispiel eines unprofessionellen Journalismus... ::) :-\ >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 12:48 von Bürger«
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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Klar, das ist natürlich im Prinzip richtig festgestellt. Ich sehe das auch so - allerdings hatte ich diesen Fehlgriff des Artikelverfassers unter der Rubrik eingeordnet, wo grob Dinge ähnlich freud'schen Versprechern, Verschreibern etc. pp. hineingehören würden. Unfreiwilliges Aussprechen zumindest einer Teilwahrheit also.

Freundlichkeit (bzw. richterlich-exponierter Habitus) wird man natürlich zuerst unter so etwas wie guten Umgangsformen subsumieren. Gute Umgangsformen können aber auch prima als Waffe eingesetzt werden. Insofern sollten sich die klagenden Richter fragen, welche Rolle u. U. auch sie selbst in dem Zusammenhang spielen. Zumal wenn man sich die in vielen Bereichen auch immer unverfrorener agierende öffentliche Verwaltung - wie aktuell insbsd. den sg. »Beitragsservice« bzw. die Anstalten - ergänzend dazu denkt. In dem Maße, wie staatlicherseits in den verschiedensten Kontexten die Daumenschrauben angezogen werden, ist doch wohl klar, dass der Bürger - wenn auch ggf. zeitversetzt & in anderen Situationen - auf so etwas reagiert.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und bessere Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 14:59 von Bürger«
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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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