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Autor Thema: Werden Rundfunkunternehmen privaten Rechts diskriminiert?  (Gelesen 1012 mal)

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Guten Morgen,

wenn man jetzt ÖRR und PRR vergleicht, wird man im Grunde keine Unterschiede im Programmangebot feststellen, insofern sind sie nicht wesentlich voneinander unterscheidbar.

Wenn die PRR für ihre Tätigkeiten Gewerbesteuern zahlen müssen, (mal angenommen, daß die individuelle Gewinnzone erreicht ist), ist es doch diskriminierend, wenn die ÖRR dieses für die gleiche Tätigkeit nicht müssen?

Werden die ÖRR nicht gleich mehrfach bevorteilt, da sie nicht insolvenzfähig sind, sie staatlich gestützt werden und dann noch nicht einmal Steuern zu zahlen brauchen? (Von der europäischen Auflage hinsichtlich Umsatzsteuer einmal abgesehen).

ciao
Pinguin


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