Mein Schwager sagt dazu:
Nur der Wohnungsinhaber ist verpflichtet zur Zahlung, seines Wissens (nochmal verifizieren, ob nicht eine andere Person auch zur Zahlung in die _Pflicht_ genommen werden kann)
(Natürlich kann immer eine ander Person auch zahlen, aber muss sie es?)
Wahrscheinlich reicht eine Mitteilung an GV und BS dass B Wohungsinhaber ist.
Anm.Mod. seppl: Jeder Inhaber der Wohnung kann als Gesamtschuldner in die Pflicht der Zahlung genommen werden.
RBStV §2 1-3 !!!
Wenn Person A jetzt nichts tut gibt es mehr Stress - für beide Seiten.
(vielleicht will Person A dem BS ja Stress machen ...)
Wenn Person A was fürs Leben lernen will:
Person A kann zum GV gehen und lässt sich Akteneinsicht geben. Unbedingt Fotoapparat mitnehmen, da der Kopierer immer kaputt ist!
(Manche GV sind nett, manche auch richtige Ekel, mal sehen was das für einer ist)
Vorher testen ob man das Bild auch in allen Ecken lesen kann!
Keine Aussage machen, nur erstaunt tuen was denn vorliegt. (Aber am besten nichts sagen ohne Anwalt)
Das Volstreckungsersuchen kopieren.
Eventuell das Volstreckungsersuchen hier anonymisiert(!) posten (auch GEZ-Nummer, GV-Anschrift usw entfernen).
Vielleicht interessiert es andere Mitstreiter.
Und wenn Person A den BS noch etwas stressen will (vorsicht, ein Fehler und das kann auch nach hinten losgehen ...)
Die Standardverteidigung ist ja, dass keine Bescheide angekommen sind, die LRA _muss_ den Eingang nachweisen.
Kein Nachweis -> kein rechtskräfiger Bescheid -> keine Vollstreckung möglich.
Da aber alle Briefe bei B ankommen aber bei A nicht könnte vielleicht einen Richter doch stutzig machen.
Sind zwei Briefkästen vorhanden?
Eventuell hat B die Briefe an A weggeschmissen? Keine Ahnung ob das ein Vergehen ist. Aber damit
hat A eventuell nicht davon Kenntniss erlangt -> Bescheid kann nicht rechtskräftig werden.
Und B hat sich im Recht gefühlt weil er ja bereits 'bezahlt'. Aber mein Schwager ist da nicht so juristisch bewandert.
-> Einlesen bei 'erste Schritte' wie das Vorgehen ist wenn keine Bescheide angekommen sind.
Viel Erfolg !