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Autor Thema: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag  (Gelesen 6192 mal)

N
  • Beiträge: 3
Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
Autor: 15. September 2015, 15:34
Person A wohnt mit Person B in Wohnung X.
Der Mietvertrag läuft auf Person B.
Person A ist in Wohnung X gemeldet hat aber KEINEN Mietvertrag.

Person B (Mieter) hat Widerspruch gegen GEZ beim Verwaltungsgericht eingelegt.
Verfahren läuft. Zahlungen sind ausgesetzt.

Die GEZ verlangt aber parallel von Person A die GEZ Gebühren für Wohnung X.
Person A ignoriert alle Nachrichten der GEZ.

GEZ lässt über Behörde des Landes die Zwangsvollstreckung der Beträge bei Person A ankündigen.

Meine Fragen an dieser Stelle:

1. Wie wehrt Person A den Gerichtsvollzieher ab ?

2. Hat die GEZ überhaupt einen Anspruch gegen Person A, wenn diese nicht einmal Mieter der Wohnung ist?

Anhang: Kopie Vollstreckungsankündigung


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2015, 18:00 von Nafta«

n
  • Beiträge: 1.456
Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
#1: 19. September 2015, 22:39

Mein Schwager sagt dazu:

Nur der Wohnungsinhaber ist verpflichtet zur Zahlung, seines Wissens (nochmal verifizieren, ob nicht eine andere Person auch zur Zahlung in die _Pflicht_ genommen werden kann)
(Natürlich kann immer eine ander Person auch zahlen, aber muss sie es?)

Wahrscheinlich reicht eine Mitteilung an GV und BS dass B Wohungsinhaber ist.

Anm.Mod. seppl: Jeder Inhaber der Wohnung kann als Gesamtschuldner in die Pflicht der Zahlung genommen werden.
RBStV §2 1-3 !!!



Wenn Person A jetzt nichts tut gibt es mehr Stress - für beide Seiten.
(vielleicht will Person A dem BS ja Stress machen ...)

Wenn Person A was fürs Leben lernen will:

Person A kann zum GV gehen und lässt sich Akteneinsicht geben. Unbedingt Fotoapparat mitnehmen, da der Kopierer immer kaputt ist!
(Manche GV sind nett, manche auch richtige Ekel, mal sehen was das für einer ist)
Vorher testen ob man das Bild auch in allen Ecken lesen kann!
Keine Aussage machen, nur erstaunt tuen was denn vorliegt. (Aber am besten nichts sagen ohne Anwalt)
Das Volstreckungsersuchen kopieren.

Eventuell das Volstreckungsersuchen hier anonymisiert(!) posten (auch GEZ-Nummer, GV-Anschrift usw entfernen).
Vielleicht interessiert es andere Mitstreiter.

Und wenn Person A den BS noch etwas stressen will (vorsicht, ein Fehler und das kann auch nach hinten losgehen ...)

Die Standardverteidigung ist ja, dass keine Bescheide angekommen sind, die LRA _muss_ den Eingang nachweisen.
Kein Nachweis -> kein rechtskräfiger Bescheid -> keine Vollstreckung möglich.

Da aber alle Briefe bei B ankommen aber bei A nicht könnte vielleicht einen Richter doch stutzig machen.
Sind zwei Briefkästen vorhanden?
Eventuell hat B die Briefe an A weggeschmissen? Keine Ahnung ob das ein Vergehen ist. Aber damit
hat A eventuell nicht davon Kenntniss erlangt -> Bescheid kann nicht rechtskräftig werden.
Und B hat sich im Recht gefühlt weil er ja bereits 'bezahlt'. Aber mein Schwager ist da nicht so juristisch bewandert.

-> Einlesen bei 'erste Schritte' wie das Vorgehen ist wenn keine Bescheide angekommen sind.


Viel Erfolg !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 12:44 von seppl«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
#2: 20. September 2015, 12:55
Es wäre einen Versuch wert, die Kasse Hamburg darüber zu informieren, dass unter der Beitragsnummer von Person B die Vollstreckung für die Wohnung ausgesetzt ist. Nachweis: Kopie des Schreibens des NDR/ des Verwaltungsgerichts, dass die Vollstreckung ausgesetzt ist.

Ich nehme an, dass KLAGE, nicht WIDERSPRUCH beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Sollte die Streitsumme auch den vollen Rundfunkbeitrag betreffen, so ist auch der volle RB ausgesetzt und nicht eintreibbar über Dritte.

Da ergibt sich nämlich auch die ungeklärte Frage, ob die Aussetzung für die Wohnung oder für die Person B gilt. Das kann die Kasse Hamburg nicht entscheiden. d.h. Vollstreckungsersuchen geht mit hoher Wahrscheinlichkeit zurück.

Absenden per Fax und Normalpost an

Herrn Müller
http://www.hamburg-magazin.de/buergerservice/detail.html?id=9999004560&behoerde_aktion=detail&behoerde_suche=Kasse%20Hamburg&seite=1
Fax 004940427923470

Keine Post an den Beitragsservice!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 13:40 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

n
  • Beiträge: 1.456
Re: Zwangsvollstreckung aber kein Mietvertrag
#3: 21. September 2015, 08:01
Eventuell interessant:

Aktenzeichen: 2 M 57976/14 AG Stuttgart > Beweislastumkehr/ Zugangsfiktion?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15825.msg105246.html#msg105246

und

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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