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Festsetzungsbescheid nach Umzug von Bundesland A nach Bundesland B (und mehr)

Begonnen von Fuchur, 09. April 2016, 22:52

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Bürger

Zitat von: Quanter am 02. Januar 2017, 14:46
Meine Frage ist, ob Person X bei der schon laufenden Klage vorm VG eine "Klageerweiterung" (eventuell heißt es im Fachchargon anders) vornehmen kann? Sonst muss Person X eine erneute Klage vor dem VG im neuen Bundesland durchgführen und dies verursacht nicht nur zusätzliche Kosten sondern auch einen erhöhten Aufwand. Zusätzlich zieht Person X vorraussichtlich in 3 Monaten erneut in ein anderes Bundesland und verlegt dabei den Hauptwohnsitz.
Auch wenn dies hier vom eigentlichen Kern-Thema abdriftet (bereits im Klageverfahren):
Vielleicht einfach freundlich beim "gewünschten" oder bisland zuständigen Verwaltungsgericht nachfragen?
Es könnte auch mglw. ausreichen, kurz und schmerzlos fristwahrend und weitestgehend unbegründet Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einzulegen und auf das anhängige Klageverfahren zu verweisen - bzw. darauf zu drängen, dass dessen Ausgang abgewartet wird.

Solange kein Widerspruchsbescheid ergeht, müsste Person X i.d.R. auch keine Klage einreichen, sofern als Rechtsmittel gegen den Festsetzungsbescheid der Widerspruch möglich und die Klage nicht zwingend ist. Siehe Rechtsbehelfsbelehrung (1...2 Bundesländer weichen davon ab).

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