Ja das fällt direkt im falschen Forum auf, für solche Fragen ist der Beitragsservice zuständig.
Hier geht es darum, wie diese Regelung, welche grundsätzlich gegen das Grundgesetz ist, geändert wird.
Um was es hier nicht geht, wie eine Person A, B, C oder D sich am unauffälligsten verhält. Kein Rückgrat oder was?
Wieso steht eine Person A, B, C und D dazu und sagt:
Person A, B, C und D sind die Regeln egal, die 4 wollen nur 1x zahlen und somit auch nach den aktuellen Regeln das System bescheißen?
Denn das geht besser auch stressfrei.
Wichtig ist die Überzeugung weiterer Person E, F, G, H usw. -> denn solange in Summe weiter über 8.000.000.000 bezahlt werden, bleibt dieses System sicherlich bestehen.
Sollten also A, B, C und D sich nur einen kleinen Vorteil gegenüber den anderen verschaffen wollen, so kann das grundsätzlich nicht gut sein. Also wenn A, B, C und D das entsprechend auch nutzen. Sollte keine Nutzung vorhanden sein, dann sollte der aktuelle Weg überdacht werden.
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grundsätzlich, wenn das Gesetz gültig wäre, gilt aktuell: je Wohnung ein Beitrag
im fiktiven Fall wird berichtet: 2 Wohnungen -> also auch 2x Beitrag
Solange aber keine Mitarbeiter wissen und auch nicht prüfen, welche und wie viele Wohnungen
es in einem Haus gibt wird es nicht möglich sein festzustellen, ob 1 oder 2 Wohnungen nun 1 oder 2 Wohnungen sind.
Das würde sich erst aus den Meldedaten ergeben, wenn z.B. 1 Etage Wohnung rechts und 1 Etage Wohnung Mitte oder links mit übermittelt wird, sofern das bei der Meldebehörde überhaupt erfasst wird.
Grundsätzlich geht ein BS/LRA aktuell sogar davon aus, dass Herr Müller und Frau Knüller, welche in der gleichen Wohnung leben, zweimal bezahlen sollen, weil die BS/LRA eben keine Information hat, dass Herr Müller und Frau Knüller in der gleichen Wohnung leben, es sei Frau Knüller oder Herr Müller würde der LRA/BS diesen Umstand mitteilen. Dabei könnte Frau Knüller und Herr Müller sogar verheiratet sein, aber eben jeweils Ihren eigenen Namen beibehalten haben.
Welche Daten im Meldedatenabgleich übermittelt wurden, nun ja da sollte die Meldebehörde doch ganz genaue Auskünfte geben können.
Bevor also Person A, B, C und D so täte dass Sie in einer Wohnung leben, wäre der erste Weg zur Meldebehörde und dort Datenauszug der übermittelten Daten aushändigen lassen. ;-)
Dann hier eine Antwort posten, erst dann kann beurteilt werden ob obiges Vorhaben klappt.