Die derzeitige Form der Grundversorgung verstößt gegen Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes wodurch die allgemeine Handlungsfreiheit geschützt wird. Durch eine Zwangsabgabe ist diese betroffen. Ein Eingriff muss dem sogenannten Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein ...
Sind 90 Rundfunksender noch verhältnismäßig? Insbesondere bei der Betrachtung, dass die sog. Grundversorgung längst von anderen Medien übernommen wurde? Wo bewegen wir uns denn hier? Möglicherweise innerhalb eines Mediums wo die Hoheitsrechte einer LRA nicht existent sind? Falls nicht könnte auch ich für diesen Beitrag hier Gebühren erheben. Denn eine LRA ist in diesem Medium auch nichts weiter als ein Nutzer.
Da kann jeder hier noch 3 mal seine Grundgesetzsichtweise darlegen, damit wird die Tatsache dass wir den Rundfunk so wie er ist und wie er uns auseinandernimmt nicht im geringsten in seinen Grundfesten erschüttert. Klagen und die Nase dann abwischen kann ich da nur empfehlen. Die Gerichte werden es Dir schwarz auf weiss per Post zusenden.