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Autor Thema: Gelber Brief, obwohl schon lange umgemeldet  (Gelesen 2450 mal)

R
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Gelber Brief, obwohl schon lange umgemeldet
Autor: 14. Juli 2016, 17:14
Grüße,

Person A ist seit 1.1.2013 in Stadt A bis 1.1.2015 gemeldet (Vorher Stadt B, Elternhaus). Seit 1.1.2015 wieder in Stadt B.
Person A lebte in Stadt A in einer rel. großen Wohngemeinschaft. Diese hatte viele wechselnde Bewohner, hatte eine seperate Tür aber mit der selben Hausnummer des Wohnblocks. Person A hatte in diesen Zeitraum nie einen Brief des Rundfunkbeitrags bekommen.

Person A, bekam nun einen gelben Brief an die Wohngemeinschaft in Stadt A, in welcher Person A eben schon seit 2015 nicht mehr gemeldet ist.

Der Rundfunkbeitrag möchte nun von Person A über 700 € haben oder eine Vermögensauskunft bis 1.9.2016. Person A ruft per Telefon den Rundfunkbeitrag an und möchte klarstellen, dass dieser schon seit 2015 nicht mehr dort gemeldet ist, und dass dort eine Wohngemeinschaft existiert die sicher die Beitrage irgendwie in den Zeitraum bezahlt hat.

Nachdem nun Person B am anderen Ende des Telefon nach den Wohnungsangaben der Beitragspflichtigen Person A fragte, und diese mit seit 2015 nicht mehr dort gemeldet ist beantwortete. Antwortete Person B (des Rundfunkservice) mit "erzählen Sie mir keine Lügengeschichten wir halten Absprache mit dem Einwohnermeldeamt der Stadt A" und unterbrach das Telefonat.

Person A wollte erneut dort Anrufen und normal dieses Missverständnis lösen, wurde aber nicht mehr durch die Leitung gelassen.

Person A sammelt inzwischen die Beitragsnummern der ehem. Mitbewohner, welche den Betrag damals gezahlt hatten und holt eine amtliche Bestätigung der Ummeldung 2015 zu Stadt B.

Doch wie kann Person A nun dies den Beitragsservice mitteilen, wenn der Rundfunkservice nicht einmal mit sich reden lässt? An den Gerichtsvollzieher melden oder Rechtsanwalt einschalten?


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Evtl. bei dem jetzigem oder damaligem EMA prüfen, ob man sich "von Amtes wegen" abmelden lassen kann für den Zeitraum, den eine Person nachweislich? dort nicht gewohnt hat. Mietverträge, Kontoauszüge der Miete etc. sollten als Beweis ausreichen.

Hat bei einem Freund ;) auch funktioniert. Dort hat aber der Auslandsaufenthalt die entscheidende Rolle gespielt. Und mit einem "von Amtes wegen abgemeldet" Schreibens fühlt sich ein Freund auch in der Beweisführung um einiges sicherer...


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"Der gesellschaftliche Aufstieg scheint jenen sicher zu sein, die sich unterwürfig wegducken, wenn Unrecht geschieht oder schwere Fehler gemacht werden".
Der Untertan

n
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Zitat
Doch wie kann Person A nun dies den Beitragsservice mitteilen, wenn der Rundfunkservice nicht einmal mit sich reden lässt? An den Gerichtsvollzieher melden oder Rechtsanwalt einschalten?

Nicht mit dem Beitragsservice reden sondern mit der LRA und dem Beitragsservice dort. Gibt es bei jeder Landesrundfunkanstalt.
Und Gespräche sind Schall und Rauch. Ein Fax mit Sendebericht ist rechtssicher.

Wenn Person A Beitragsnummer für den Zeitraum hat ist das hervorragend! Per Fax an die LRA schicken.

Person A kann den gelben Brief (von wem kommt der den?) anonymisiert hier einstellen. Mal sehen ob das formal korrekt ist
Person A kann sich auch das Vollstreckungsersuchen in Kopie schicken lassen. Mal sehen ob das formal korrekt ist



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