Irgendwie bin ich gerade vollkommen unüberrascht...
Ein weiterer Artikel zu dem Thema findet sich auch in "Die Welt":
Schwerer Vorwurf: ARD- und ZDF-Töchter sollen gegen Kartellrecht verstoßen08.09.2015 von Christian Meier
Tochterfirmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sollen den Wettbewerb auf dem Markt der Filmdienstleister behindern. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag der Allianz Unabhängiger Filmdienstleister (AUF), das der „Welt“ vorliegt.
Die Tochtergesellschaften drängten mit Niedrigpreisangeboten auf den Markt, da sie wirtschaftlich abgesichert seien, urteilt Rupprecht Podszun, der Professor an der Universität Bayreuth ist. Der Kartellrechtler befindet: „Die Marktstruktur wird nachhaltig geschädigt und eine Monopolisierung betrieben. Marktzutritte werden unmöglich, Innovationen gehemmt.“ Die festgestellten Praktiken verstießen gegen geltendes Kartellrecht, urteilt Podszun.
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BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.