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Autor Thema: (Zwangs-)Beitragspflicht erfüllt - trotzdem Vollstreckungsersuchen / ZV  (Gelesen 2655 mal)

Z
  • Beiträge: 2
Guten Tag,

für alle Denker mal ein neuer hypothetischer Fall.

Seit Einführung des Rundfunkbeitrags Anfang 2013 hat die Person BSP fortlaufend mit anderen Personen (Beitragsschuldnern) in unterschiedlichen Wohnungen gewohnt (Stichwort: Umzug). In allen "x" Wohnungen ist bereits je ein Zwangsbeitragszahler vorhanden gewesen, der auch bereits gezahlt hatte und auch fortlaufend zahlt, sodass die übrigen Beitragsschuldner der selben Wohnung(en) bis zum Auszug entlastet wurden.

Frage: Wenn jetzt erneut ein Schreiben eines Gerichtsvollziehers (GV) kam, in dem eine Zahlungsaufforderung für die letzten zwei bis drei Jahre verlangt wird und erneut ein Vollstreckungsersuchen bzw. eine Zwangsvollstreckung angekündigt wird, wie könnte dann die Person BSP (noch) vorgehen?

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Nebenbei:

1. Person BSP hat dem GV bereits vor längerer Zeit den Sachverhalt erläutert, jedoch sieht der nicht die Notwendigkeit einer Einstellung des Verfahrens!

2. Parallel hat Person BSP auch Widerspruch gegen die Vollstreckung beim zuständigen Gericht eingelegt, welcher aufgrund "mangelnder Beweislage" (???) abgelehnt wurde.

3. Die zuständige LRA der Person BSP will aufgrund von Festsetzungsbescheiden nichts machen, was dann aber zu einer doppelten Zahlung für die ein und selbe Wohnung hinaus laufen würde.

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Weitere mögliche Komponenten:

1. Person BSP hat keinerlei Kontakt mehr zu den anderen Zwangsbeitragszahlern, die die Gesamtschuld als Hauptansprechpartner beglichen haben!

2. Die jeweiligen "Kundennummern" beim BS der bereits tätig gewordenen Zwangsbeitragszahlern sind unbekannt (siehe 1.)


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S
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Man muss Bescheide innerhalb der Frist widersprechen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.


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P
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In der fiktiven Geschichte mangelt es an wichtigen Angaben.

Am besten mal direkt so auf listen, dass zeitlich eine richtige Reihenfolge ersichtlich wird.

Mögliche Ablürzungen

Person A in Wohnung 1 PA in Wh1, ind Wohnung 2 PA in Wh2 usw.
Festsetzungsbescheid F1 bis FN
Widerspruch Wi auf F1 an LRA -> bis FN an LRA == WiF1 bis WiFN
Widerspruchsbescheid WiB1 auf F1 ... usw
GV mit gütlicher Einigung GVmG
GV mit Vermögensauskunft GVmV


Dann mal nach Datum sortieren, wann welche Reaktion in welche Richtung passiert sein könnte und vorallem, wo welche Post tatsächlich angekommen ist.

Hilfreich wären, noch Aussagen, darüber, ob Ummeldungen bei BS angezeigt wurden oder ob es Ummeldungen nur bei Meldebehörde geben sollte.

am Anfang war sicher

PA in W1
Umzug
PA in W2
F1 an PA in W2 für Zeitraum 01.2013 bis ???
WF1
F2 an PA in W2 für Zeitraum ??? bis ???
Umzug
PA in W3

...

GV mit gütlicher Einigung
Widerspruch an GV
Widerspruch an LRA



Es könnte möglich sein, in Abhängigkeit was da raus kommen wird, dass es mehr als ein Beitragskonnto ist, dazu auch prüfen ob es immer eine gleiche Beitragsnummer sein soll.


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