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Autor Thema: Vorsichtsmaßnahme Kontopfändung - Meinungen  (Gelesen 1996 mal)

n
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Vorsichtsmaßnahme Kontopfändung - Meinungen
Autor: 30. August 2015, 14:40
Folgender fiktiver Fall:

Person A und Person B, beide verheiratet, haben getrennte Girokonten mit gegenseitiger Vollmacht.
Person A verdient leider "zu viel" als das ein P-Konto alleine Wirkung hätte.

Person A könnte, rein fiktiv, seinem Arbeitgeber anschreiben, dass sein Gehalt auf das Konto der Ehefrau (Person B) eingeht. Damit wäre ein P-Konto für A wieder sinnvoll.

Der Arbeitgeber würde zwar erstmal nachdenken und vielleicht einige Fragen stellen, auf denen A sagen/schreiben könnte:
"Aufgrund persönlicher Umstrukturierungen ... usw."

Wäre das eine Möglichkeit?


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Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer jederzeit das Konto wechseln, auf das sein Gehalt eingezahlt werden soll, ich kenne Fälle, da hat der Arbeitnehmer gar kein Konto, das läuft alles über seinen Ehepartner und damit ein Konto auf anderem Namen.
Problematisch wird es eher, wenn dem Arbeitgeber selbst ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugestellt wird, da ist er nämlich verpflichtet, einen Teil des Einkommens einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen, das passiert regelmäßig in Unterhaltsfällen, ich kann dir sagen, die Buchhaltung ist "not amused" über solchen Sachverhalt: Mehrfacher Buchungsaufwand und zusätzlich noch mögliche Schadenersatzansprüche, wenn der dem AN zustehende Freibetrag falsch berechnet wurde, selbst wenn er die dazu notwendigen Auskünfte erst nachreicht.


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Über Lohnpfändung brauchen wir uns doch nicht unterhalten, denn DAS sieht für uns ALLE schlecht aus. Da kann man erstmal nichts machen und muss sich obendrein auch noch gegenüber dem Arbeitgeber rechtfertigen, warum man keine GEZ bezahlt bzw. bezahlen will.

Person N kann sich gut vorstellen dass das die nächste Stufe sein wird alles vorherige "einfache" nicht fruchtet.

Aber zurück zum eigentlichen Thema:

Person N hat in einem anderem Forum, und glaube auch selbst bei der Kontoeröffnung, steht irgendwas mit "nur auf eigene Rechnung."
Das macht Person N etwas stutzig, so nach dem Motto, jeder muss ein Konto haben und NUR dort sollen die EIGENEN Ein-/Ausgaben vonstatten gehen.


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Der Hinweis mit Kontoeröffnung auf eigene Rechnung ist eine Vorsichtsmaßnahme gegen Geldwäsche.
Ein Anwalt zum Beispiel nimmt ständig Geld auf fremde Rechnung auf seinem Konto ein, weil er für seine Mandanten z.T. Gerichtsgebühren vorverauslagt, Gegner seines Mandanten auf Anwalts Konto Schulden begleichen etc.
Im Privatbereich ist das nicht relevant, weil der Bank piepegal zu sein hat, wer alles Geld auf dein Konto einzahlt, solange es keine "gewerblichen" Einzahlungen sind.


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