Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer jederzeit das Konto wechseln, auf das sein Gehalt eingezahlt werden soll, ich kenne Fälle, da hat der Arbeitnehmer gar kein Konto, das läuft alles über seinen Ehepartner und damit ein Konto auf anderem Namen.
Problematisch wird es eher, wenn dem Arbeitgeber selbst ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zugestellt wird, da ist er nämlich verpflichtet, einen Teil des Einkommens einzubehalten und an den Gläubiger zu überweisen, das passiert regelmäßig in Unterhaltsfällen, ich kann dir sagen, die Buchhaltung ist "not amused" über solchen Sachverhalt: Mehrfacher Buchungsaufwand und zusätzlich noch mögliche Schadenersatzansprüche, wenn der dem AN zustehende Freibetrag falsch berechnet wurde, selbst wenn er die dazu notwendigen Auskünfte erst nachreicht.