Man kann aber auch zwei getrennte Widersprüche schreiben, in denen neben den üblich vorgebrachten Argumenten auch noch steht: Der Bescheid ist rechtswidrig, da für die Wohnung und den Zeitraum bereits ein Bescheid ergangen ist, das dürfte ein richtiges Keulenargument sein, da ja nur einmal gezahlt werden müßte. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung nicht vergessen.
Ein Paar aus A+B, verheiratet, aber unterschiedliche Namen treibt dieses Spiel schon seit drei oder vier Bescheiden und fährt ganz gut damit (immer noch kein Widerspruchsbescheid). Der Beschäftigungsservice versucht es seitdem mit dem zeitversetzten Senden von Beitragsbescheiden, dann hat immer nur einer von beiden das Argument in der Tasche, allerdings haben sie es auch schon andersrum ausprobiert, also daß erst A seinen Bescheid bekommt und B sechs Wochen später, als auch B zuerst und später A.
Aber prinzipiell könnte auch der Hinweis, daß bereits ein Beitragskonto besteht bei dieser Konstellation punkten.