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Autor Thema: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung  (Gelesen 3643 mal)

F
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Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
Autor: 09. September 2015, 11:47
Hallo Boykottler,

erst mal Vorab: Hut ab tolles Forum, sehr viele Informative Sachen zum Thema GEZ-Boykott hier.

Da ich irgendwann auch den Klageweg bestreiten möchte, lese ich hier schon seit länger Zeit "nur als Gast" mit. (noch bei der Zwangsanmeldung)
Zu meiner Frage, da ich nix in der SuFu des Forum gefunden habe.

Laut dem Staatsvertrag §13 Finanzierung, ich zitiere: "Einnahmen aus dem  Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen hier nicht erzielt werden"
Wiki zu https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertdienst_%28Telekommunikation%29

Mein Gedanke dazu ist als bsp. Eurovision Song Contest, das Voting was Gebührenpflichtig war oder auch hier Daten gespeichert wurden. Oder auch bei andere Sendungen.
Liegt dann hier ein Verstoß gegen dem §13 vor?


Mfg Fasul


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#1: 12. September 2015, 19:52
Niemand ne Meinung dazu?


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#2: 13. September 2015, 11:19
Diese Idee kam mir auch schon, da ich allerdings nie den örR schaue, wusste ich halt nicht, ob die das machen.

Ist dir das auch schon bei anderen Sendungen des örR aufgefallen?

Ein Verstoß ist es auf jeden Fall, die Frage ist halt, ob sich der örR damit rausreden kann, er habe die Sendung nicht produziert???


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#3: 13. September 2015, 11:38
Zitat
§ 13 Finanzierung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist der Rundfunkbeitrag. Programme und Angebote im Rahmen seines Auftrags gegen besonderes Entgelt sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind Begleitmaterialien. Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten dürfen nicht erzielt werden.

4 Anmerkungen aus diesem Satz:
  • Es existiert ein Angebot von Telefonmehrwertdiensten. Darf man selbst Telefonmehrwertdienste anbieten?
  • Die Benutzung dieses Angebots wurde nicht untersagt.
  • Die Ausgaben für die Benutzung dieses Angebots wurden nicht untersagt.
  • Lediglich Einnahmen sollte man keine haben.

Ich habe jetzt die Seite www.eurovision.de angeschaut. Unten ist Copyright © Norddeutscher Rundfunk.

Domaininhaber: Norddeutscher Rundfunk AdoeR
Adresse:   Rothenbaumchaussee 132
PLZ:   20149
Ort:   Hamburg
Land: DE

Begründung
Zitat
Mit Nummer 3 werden die Finanzierungsregelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks präzisiert. Das Verbot in § 13 Abs. 1, entgeltpflichtige Angebote vorzuhalten, wird in Bezug auf Telefonmehrwertdienste konkretisiert. Demnach ist es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gestattet, Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehrwertdiensten zu erzielen. Dies schließt nicht aus, Telefonmehrwertdienste so zu verwenden, dass für den Teilnehmer nur die Kosten der technischen Übertragung entstehen.


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#4: 13. September 2015, 13:02
Ist dir das auch schon bei anderen Sendungen des örR aufgefallen?

Ein Verstoß ist es auf jeden Fall, die Frage ist halt, ob sich der örR damit rausreden kann, er habe die Sendung nicht produziert???

Schau keine Sendungen der örR, mir is es mit Eurovison nur als Bsp. eingefallen...
Evtl. gibt es ja andere Sendungen wo der Telefonmehrwertdienst eingesetzt wird, zb. Meinunsgumfragen Talkshows, Voting, etc..

Und wenn ja wie kann man den Telefonmehrwertdienst den Sender(n) nachweisen?


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#5: 13. September 2015, 18:50
[ Dies schließt nicht aus, Telefonmehrwertdienste so zu verwenden, dass für den Teilnehmer nur die Kosten der technischen Übertragung entstehen.

Ich denke von jedem Anrufer 50 Cent (sofern es soviel ist) abzuzocken, ist mehr wie nur die technische Übertragung zu finanzieren.


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#6: 13. September 2015, 20:23
Vielleicht muß man gar nicht so weit schauen, die GEZ 2.0 hat auch eine Mehrwertdienstnummer. Hier sind die Kosten mit Sicherheit höher als die technischen Verbindungskosten. Die GEZ ist doch angeblich Bestandteil der Rundfunkanstalt.

Zitat
Telefon- und Faxnummer
Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*
Service-Telefonzeiten:
Mo - Fr 7:00 - 19:00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#7: 13. September 2015, 23:00

Service-Telefon: 01806 999 555 10*
Service-Fax: 01806 999 555 01*

Ja, die Frage, die ich mehrfach an die GEZ gestellt hatte, wurde mir nicht beantwortet.
"  Laut welchem deutschen Gesetz, BGB, kann ich dazu verdonnert werden, öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten, denen ich angeblich verpflichtet  sein soll, über
MEHRWERTNUMMERN
anzurufen. "
Damit habe ich es kategorisch abgelehnt, diese Leute anzurufen, obwohl es mir immer wieder "ANGEBOTEN" wurde. Schönes Angebot. Die wollen doch was von mir.
Ich will von solchen Anstalten eine ganz normale Nummer haben. Die MEHRWERTNUMMERN können die sich sonstwohin stecken. Mir wurde bis heute  keine Ortsnetznummer offiziell mitgeteilt. Somit hat sich das.

Die Widerrufe gingen noch über die 018 59995 0105 für 6,5 ct/min .
Jetzt habe ich ne Ortsnetznummer mit 0221 5061 25****.
Der Briefkopf ist, bis auf die Nummern und Ansprechpartner, der Gleiche.

Was machen die mit den Einnahmen ? (Pro Fax 20 Cent.) Wahrscheinlich wöchentliche Trinkveranstaltungen?


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Re: Staatsvertrag - § 13 Finanzierung
#8: 14. September 2015, 06:07
Jeder Internetseitenbetreiber ist verpflichtet, eine "normale" Telefonnummer im Impresum vorzuhalten, weil er sonst von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden kann. Was macht der Verbraucherschutz bei der GEZ(nicht)?


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