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Autor Thema: Verzwickte Lage - In "Lebensgemeinschaft" Zahlen oder nicht?  (Gelesen 2348 mal)

f
  • Beiträge: 3
Hallo allerseits.
Ich habe da eine etwas verzwickte Frage.

Angenommen Person A, eine junge Studentin, zieht bei ihren Eltern 2012 aus und mit ihrem Freund, der ein "normaler" fest Angestellter ist, zusammen. Beide unterschreiben den Mietvertrag, gemeldet ist A aber offiziell weiterhin bei den Eltern.
Einige Monate später würde dann der erste Brief ins Haus flattern, mit der Aufforderung sich für die GEZ-Gebühren anzumelden. Als jemand, der weder die öffentlich-rechtlichen manipulativen Sender schaut, noch zu viel Geld über hat, hätten die beiden den Brief natürlich entsorgt, ohne darauf zu reagieren.
So würde also Ende 2013, wegen der Gesetzesänderung und der Zwangsanmeldung, trotzdem die erste Rechnung über x-hundert € ins Haus flattern.
Ende 2014 das selbe Spiel, nur mit einem deutlich höheren Betrag, versteht sich.
Anfang 2015 darauf hin der erste Brief offiziell von der Stadt, wo die beiden wohnen. Androhung zur Zwangsmaßnahme etc.
Eingeschüchtert davon würde sich A entscheiden nun doch darauf zu reagieren und zum einen ein Einspruch an die Stadt schreiben, zum anderen ein Brief an die GEZ, in welchem gebeten wird den geforderten Betrag von fast 500€ in einzelne Posten aufzuschlüsseln, sodass ersichtlich wird, wie die Forderung zu Stande kommt.
Angenommen nun wäre die Sache im typischen Beamten-Tempo, welches an Lichtgeschwindigkeit grenzt, bearbeitet und der nächste Brief wäre im Haus, in welchem tatsächlich auch erklärt wird, dass sich der Betrag aus den 18€/Monat Raten seit 01.2013 bis 12.2014 + 35€ Verzugsgebühren (Beträge gerundet) zusammensetzt.

Wie sollte nun das richtige Verhalten der Beiden sein?


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f
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Hat niemand ein Tipp?  :-[


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K
  • Beiträge: 2.243
Hallo,

erstmal Verständnisfrage:

Person A (die Studentin) zieht mit Person B zusammen in eine neu angemiete Wohnung.
Also wohnen dort nun 2 Personen.
Person A - nicht dort angemeldet - sondern lediglich einen Mietvertrag (mit-)unterschrieben.
Soweit klar.

Was ist aber mit Person B ?
Hat Person B sich "ordentlich" angemeldet ?

Und wer - einer oder beide - bekamen Bettelbriefe ?
Wenn einer - wer ?
A oder B ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
  • Beiträge: 18
Willkommen im Forum!

Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

So wie ich das verstehe ist Person A m.M.n. durch nicht reagieren ohne Widerspruch und Klage bei der Vollstreckung angekommen, siehe daszu auch den zuvorgestellten Link!

Nach §2 RBStV
Zitat
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend
§ 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von
einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner
für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder
nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4
Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

Sollte Person A Bafög beziehen, könnte sie sich prinzipiell befreien lassen.

Bitte im Bereich des jeweiligen Bundeslandes unter "Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen" lesen,
prinzipiell kann auch an diesem Punkt Widerspruch (und Klage) eingelegt werden!

Grüße, Kevin


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f
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Danke für die flotte Reaktion.

Zitat
Was ist aber mit Person B ?
Hat Person B sich "ordentlich" angemeldet ?

Und wer - einer oder beide - bekamen Bettelbriefe ?
Wenn einer - wer ?
A oder B ?

Person B wäre ganz "normal" in der neuen Wohnung gemeldet.
Und infolge dessen kriegt (nur) Person B auch die Rechnungen.

Zitat
Sollte Person A Bafög beziehen...
Leider wäre dies nicht der Fall.


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