Alles rein fiktiv.
Hallo zusammen,
wie schon in Thread
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14840.0.html beschrieben, hat Person A die erste Runde verloren und die ausstehenden Gebühren beim Gerichtsvollzieher der Stadt bezahlt
Ein paar Wochen später liegt wieder Post vom BS im Briefkasten. Bisher noch ungeöffnet, weil Person A überlegt, das Schreiben mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" wieder in den nächsten öffentlichlichen Briefkasten zu werfen.
Die Tatsache, daß Person A aufgrund einer Heirat einen anderen Namen hat, als noch auf dem Schreiben steht, könnte das alles begünstigen.
Nun stellen sich ein paar Fragen:
1) Funktioniert dieses Verfahren "unbekannt verzogen" prinzipiell (unabhängig vom BS) und der Versender bekommt das zurück?
2) Kann diese Strategie aufgehen? (Das blöde ist ja dann, daß man nie weiß, was drinsteht und man es gnadenlos durchziehen muss)
3) Wie kann Person A verhindern, daß der BS irgendwann den neuen Namen erfährt?