Ist der Bayerische Rundfunk tatsächlich eine Behörde
(eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja, aber tatsächlich eine Behörde?
In keiner "Liste der Behörden in Deutschland" ist er aufgelistet... ich konnte ihn nicht unter den Behörden finden)? (bitte Quelle, rechtliche Grundlage angeben)
Steht dem Bayerischen Rundfunk tatsächlich ein Selbsttitulierungsrecht zu? (bitte auch begründen mit Gesetzesgrundlage, §§)
Wo steht das alles bzw. was spricht dagegen?
Es steht niergendwo etwas und alles spricht dagegen.
LRA heißt ANSTALT --- öffentlichen Rechts und dazu sowas von staatsfern, wies nimmer geht.
Ist die ANSTALT eine Körperschaft ? NEIN
Wieso nicht? Weil die Körperschaft hoheitliche Rechte hat. Eine Anstalt hat diese nicht.
Mr. X ha bereits gesucht und
nichts in den
Gesetzestexten gefunden, dass eine LRA hoheitliche Rechte hat.
Es gibt bisher nichts, was der LRA hoheitliche Rechte im Gesetz zubilligt, außer der Formulierung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, mit KANN Vollstreckung nach Verwaltungsvollstreckung.
Zitat:
" (5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. "
" (6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. ... "
Und das einfach so, ohne jegliche rechtliche Untermauerung.
Man billigt wider dem allgemeinen Recht der LRA zu, dass diese danach handeln soll. = Rechtsbeugung.
Eine Anstalt darf nicht im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstrecken.