Nach unten Skip to main content

Autor Thema: [Ratschlag] Wie auf Schreiben reagieren "Ratenzahlung/Vertragsunterzeichnung"  (Gelesen 1381 mal)

S
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Leute :)

Angenommen Person A hat ihre Ausbildung beendet und hat sich gegen Ende Dezember 2013 in einer anderen Stadt eine Wohnung gemietet um ab 1.1.2014 mit arbeiten zu beginnen. Ab Februar 2014 ist Person B mit in die Wohnung gezogen und bezieht ALGII bis August 2014, danach beginnt auch Person B mit arbeiten.

Die ersten Schreiben des Beitragsservice werden ignoriert bis ein Festsetzungsbescheid eingeht. Darauf reagiert Person B mit einen Schreiben. Wo erläutert wird das dieser seit Februar 2014 mit Person A in der selben Wohnung lebt und ALGII bezieht und eine Kopie des Jobcenters beifügt um eine neue Berechnung zu bekommen da dieser von Februar bis August befreit ist. Auch erwähnt Person B das Person A nicht mehr anzuschreiben ist da alles über Person B zu regeln sei.

Nach Wochen kam eine Mahnung an Person A & B. Person B schreibt wieder einen Brief wo er darauf hinweist das diese als selbsternannte Behörde kein Recht hätten solch Mahnung zu setzen und das jegliche Mahnung eine Einzelaufschlüsselung enthalten muss sowie auch eine persönliche Unterschrift. Weiterhin bittet Person B darum eine Kopie zu bekommen wo er den Vertrag unterschrieben hat und an diesen "Abo-System" teilgenommen hätte. Diesen Vertrag möchte Person B zum nöchstmöglichen Zeitpunkt kündigen und eine Aufschlüsselung haben wie sich die bisherigen Kosten zusammengesetzt haben. Sollte solch ein Vertrag bestehen erklärt sich Person B bereit den offenen Betrag zu zahlen. Auch widerruft er mit diesen Schreiben den Vertrag für Person A und gibt nochmals bescheid das jegliches Schreiben nur an Person B zu richten sei.

Monate später bekommen wieder Person A & B ein Schreiben.
Person B bekommt die Bestätigung zur Abmeldung.
Person A wird zur Zahlung aufgefordert vom Zeitraum 12.2013 bis 08.2015.

Der Inhalt des Schreibens an Person A lautet wie folgt:

Zitat
Sehr geehrte Person A,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden.

Sie wenden sich gegen die Anmeldung Ihrer Wohnung zum Rundfunkbeitrag und erklären, dass Sie keinen Vertrag unterschrieben haben.

Die Beitragspflicht wird nicht durch eine Vertragsunterzeichnung, sondern durch die gesetzliche Regelung begründet, wonach der Inhaber einer Wohnung Rundfunkbeiträge zu zahlen hat.

Deshalb haben wir Sie in der Vergangenheit mehrfach angeschrieben und um Angaben zur Beitragspflicht Ihrer Wohnung gebeten. Leider haben Sie zunächst nicht reagiert, so dass wir wie angekündigt eine Anmeldung vorgenommen haben.

Bitte beachten Sie: Im privaten Bereich ist von jedem Wohnungsinhaber ein Rundfunkbetrag zu zahlen. Inhaber einer ist jede volljährige Person, die eine Wihnung innehat, also z.B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter der Wohnung genannt ist.

Das Einwohnermeldeamt hat uns mitgeteilt, dass Sie Inhaber der Wohnung unter der Adresse Straße A in PLZ A in Ort A sind. die Anmledung zum Rundfunkbeitrag für diese Wohnung rechtmäßig.

Das Beitragskonto weist für den Zeitram 12.2013 bis 08.2015 einen offenen Betrag von 407,18 EUR auf.

Weiter wird eine monatliche Ratenzahlung angeboten von 10x 40 EUR.

Wie könnte Person A nun darauf reagieren? Person B wird vermutlich keine Schreiben des Beitragsservice mehr bekommen.
Soll Person A nun nach der genauen Satzung dieser "gesetzlichen Regelung" fragen, wo diese niedergeschrieben ist?

Ich danke für einen Ratschlag :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben