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Autor Thema: VG lehnt Antrag auf Eilrechtsschutz ab +Widerspruchsbescheid ist auch nicht da  (Gelesen 4801 mal)

g
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Hallo an alle Profis,


heute hat Person A Antwort vom VG aus einer Stadt in Rheinland-Pfalz bekommen.

Zum bisherigen Verlauf:

Nachdem Person A von der Stadtkasse am 15.07 die Nachricht bekommen hatte, dass in einer Woche der GV vor der Tür steht(Vollstreckungsankündigung), hat Person A mit Hilfe des Forum Antrag auf Eilrechtschutz gestellt und Widerspruch bei der Stadtkasse eingelegt.

Konsequenz war:

1. Stadtkasse meldete am sich 24.07. auf den Widerspruch, lehnte ihn ab, gab aber Zeit bis 15.08. bis weiter Schritte folgen würden

2. VG sendete am24.07. Schriftstück, in dem es mitteilt, dass der SWR aufgefordet wurde, Stellung zu nehmen und alle Verwaltungs- und Widerspruchsakten beizufügen und bis zum 7.8. Rückmeldung zu geben

3. Heute (11.8.) kam per Postzustellurkunde die Entscheidung des VG: Antrag abgelehnt(inkl. Begründung) und Kosten gegen zu Lasten des Antragstellers (Person A), zusätzlich wurde die Begründung, warum der Antrag abzulehen ist, des SWR beigefügt

Person A fragt sich jetzt, was weiter zu tun ist.

Einen Widerrufsbescheid in dieser Sache hat Person A NOCH IMMER nicht ( kommt wohl nicht mehr?!)

Person A hat außerdem mit der Stadtkasse telefoniert und signalisiert, den zu vollstreckenden Betrag zu zahlen, um vor denen erst mal Ruhe zu haben (unter Vorbehalt?!).

Persona A überlegt weiter, dann abzuwarten, bis sich der BS wieder meldet und nicht direkt an den BS zu zahlen, sondern erst wenn Post von der Stadtkasse kommt (kostet zwar immer 20 Euro extra, aber was soll's)

oder

Person A überlegt alle drei Monate die Rechung abzuwarten und dann mit dem Hinweis, dass unter Vorbehalt gezahlt wird, zu zahlen

Danke für eure Tipps


GNJadzia


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n
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Wäre schön wenn Person M ggf. die Ablehung des VG hier anonym hochladen würde, um Rückschlüsse ziehen zu können.

Und laut Person N's Wissenstands, dank dieses Forum, ist ein Antrag auf Eilrechtschutz nicht besonders geeignet, da es sich "nur" um eine Ankündigung der Vollstreckung handelt.

Weiteres steht hier
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

In diesem Zusammenhang wäre wohl die "Erinnerung" das geeignetste Rechtsmittel zu sein.


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b
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Landesverordnung zur Durchführung des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVGDVO)

Zitat
§ 4
Erteilung und Inhalt des Vollstreckungsauftrags

(1) Je ein Vollstreckungsauftrag ist zu erteilen

1. für die Pfändung von Sachen (Pfändungsauftrag),
2. für die Versteigerung (Versteigerungsauftrag),
3. für den freihändigen Verkauf (Auftrag zum freihändigen Verkauf),
4. für die Wegnahme von Dokumenten (Wegnahmeauftrag).

Der Vollstreckungsauftrag ist schriftlich auszufertigen und zu unterschreiben. Ein mit Hilfe automatischer Einrichtungen gefertigter Vollstreckungsauftrag muß nicht unterschrieben werden.

(2) Werden mehrere Geldbeträge, die durch verschiedene Verwaltungsakte festgesetzt sind, bei demselben Vollstreckungsschuldner beigetrieben, so genügt ein einheitlicher Vollstreckungsauftrag.

(3) Der Vollstreckungsauftrag wird von der Vollstreckungsbehörde erteilt, welcher der Vollstreckungsbeamte sachlich untersteht. Aus ihm müssen ersichtlich sein:

1. die auftraggebende Vollstreckungsbehörde,
2. der Name des beauftragten Vollstreckungsbeamten,
3. die beizutreibenden Forderungen nach Grund und Höhe unter Angabe des Gläubigers und des Vollstreckungsschuldners,
4. im Falle der Vollstreckung in eine bestimmte Vermögensmasse die Vermögensmasse,
5. die zu treffende Vollstreckungsmaßnahme (Absatz 1),
6. der Zeitpunkt, von welchem ab die Vollstreckung erfolgen darf.

Zuschläge, Zinsen, Kosten und andere Nebenforderungen, die zusammen mit der Hauptforderung beigetrieben werden, sind, soweit ihre Höhe bereits feststeht, besonders zu bezeichnen.

(4) Der Vollstreckungsauftrag soll ferner den Hinweis enthalten, daß der Vollstreckungsbeamte berechtigt ist, Zahlungen und sonstige Leistungen des Vollstreckungsschuldners in Empfang zu nehmen und über das Empfangene wirksam zu quittieren.


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Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die Beiträge zu den Fall stricken hat sich Person A auch durchgelesen und es handelte sich in diesem Fall ja NICHT um eine Androhug der Vollstreckung, sondern
Zitat aus Fallstricke-Thread:  " Antrag auf Eilrechtsschutz darf frühestens bei einem tatsächlichen Brief vom Gerichtsvollzieher gestellt werden - die Gefahr der Vollstreckung ist immanent!", da Post von Vollstreckungsbehörde mit Datu des Besuchs kam, für Person A war das sehr immanent  :'(

Anbei auch der Beschluss des VG


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Vielen Dank für die Rückmeldung.

Die Beiträge zu den Fall stricken hat sich Person A auch durchgelesen und es handelte sich in diesem Fall ja NICHT um eine Androhug der Vollstreckung, sondern
Zitat aus Fallstricke-Thread:  " Antrag auf Eilrechtsschutz darf frühestens bei einem tatsächlichen Brief vom Gerichtsvollzieher gestellt werden - die Gefahr der Vollstreckung ist immanent!", da Post von Vollstreckungsbehörde mit Datu des Besuchs kam, für Person A war das sehr immanent  :'(

Sorry, dann hatte Person N das falsch interpretiert.


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Trotzdem ist nicht klar, wie weiter verfahren werden soll..
Person A wird wohl jetzt den Betrag der zur Zwangsvollstreckung steht zahlen, um vor dem Gerichtsvollzieher Ruhe zu haben.

Wie eine Klage ohne Widerspruchsbescheid gegen BS laufen soll, davon hat Person A, trotz Suche im Forum, keinen Plan :((((

Ob der Tipp, an den BS zu schreiben und den Widerspruchsbescheid quasi zu erzwingen, indem man mit Klage droht, etwas nutzt, da bin ich mir auch nicht sicher. Bis jetzt hat der BS auf nichts reagiert und das Gericht hat dem LRA ja quasi Recht gegeben, indem es den Antrag von Person A abgelehnt hat.

Person A hat keinen Ahnung, was Sie noch tun soll...und hofft irgendwie darauf, dass andere Erfolg haben.


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Hi

Mein Beileid...
EIn Antrag von Person xAntrag wurde auch abgelehnt, aber diese Person hat auch einen Widerspruchbescheid und eine Klage am Laufen.

Interessant ist nur, das bei der Person x wegen der Säumniszuschlägen der Antrag angenommen wurde, aber nur wegen denen.

Grüße


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