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Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung - Vogel-Strauß gone bad  (Gelesen 2841 mal)

a
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen!
Ich habe mich bzgl. meines Anliegens im Netz und auch speziell hier im Forum gut umgesehen aber weiß mir dennoch nicht zu helfen.

Vorlauf zur jetzigen Situation:

Person A ist im September 2012 umgezogen, wohnte dann alleine und hat nach einem halben Jahr des Zögerns doch auf die Anmeldeforderungen des
Beitragservices reagiert und sich angemeldet. Die ersten ein zwei Beitragsbescheide hat Person A auch befolgt und den Quartalsbeitrag gezahlt.
Seit Mitte 2013 hat Person A aber nun keinen Cent mehr an den Beitragsservice gelassen. Sie hätte zahlen können, sieht aber keinerlei Rechtfertigung
für die Forderungen (was in Betracht der bereits geleisteten Zahlungen natürlich eine verspätete Einsicht ist :P ).
Die Beitragsbescheide für das jeweilige Quartal kamen weiterhin regelmäßig, bald kamen die Zahlungserinnerungen mit Säumniszuschlägen.
Im Juni 2014 ist Person A nochmal umgezogen, diesmal in eine WG mit einer Person B die bisher die gleiche Art von Verhältnis zum Beitragsservice pflegte.
Dies führte dann leider dazu das weder A noch B sich darum kümmerte die gemeinsame Wohnsituation dem BS zu melden (so dass nur noch A oder B zahlen müsste).
A und B erhielten weiterhin (beinahe zeitgleich und in fast gleicher Höhe) Zahlungserinnerungen, dann Festsetzungsbescheide und im Verlauf der letzten
zwei Monate dann auch jeweils zwei Mahnungen.
Dies alles änderte jedoch nichts an der Vogel-Strauß-Politik von A und B, da beide einfach darauf hofften dass die rechtliche Situation des Rundfunkbeitrags bald
kippen würde.

Nach einer weiteren Mahnung (datiert 01.06.) welche die Zahlung der Rückstände bis zum 15.06. forderte und bei Nichteinhaltung / Nichtzahlung eine Beantragung
von Vollstreckungsmaßnahmen durch die örtliche Finanzbehörde ("Finanzbehörde Hamburg - Forderungsmanagement K4") wurde Person A dann doch etwas nervös
und beantragte telefonisch eine Ratenzahlung für die Rückstände beim Beitragsservice, da es A nicht möglich war / ist den geforderten Betrag bis zum 15.06. zu
bezahlen. Die Beantragung der Ratenzahlung per Telefon verlief auch, zumindest aus Sicht von Person A, erfolgreich.

Die akute Situation:

Nun erhielt Person A aber just einen Tag (heute!) nach dem Telefonat Post vom BS mit der Überschrift: "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Datiert ist der Brief ebenfalls
auf den 01.06., also ausgestellt am gleichen Tag wie die letzte Mahnung (s.o.). Um die Zwangsvollstreckungs abzuwenden wird in diesem Brief eine Zahlungsfrist bis zum 05.06.
festgesetzt. Die Tatsache dass der Brief erst am Tage des Fristablaufs im Briefkasten liegt ist aber noch nicht das merkwürdigste; der geforderte Betrag ist genau 3€ kleiner
als der Betrag in der Mahnung die am gleichen Tag ausgestellt wurde.

Person A möchte jetzt aber nicht länger den Kopf in den Sand stecken.

Was sollte Person A jetzt tun?

Würde es genügen den Beitragsservice auf die beantragte Ratenzahlung hinzuweisen um die Zwangsvollstreckung abzuwenden?

Wäre es möglich dass Person A Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung einlegt und sich auf das Tübinger Urteil (Formfehler...in diesem Fall wird der Gläubiger ebenfalls nicht
als solcher benannt, auf dem Antwortbogen ist nur eine Gläubigeridentifikationsnummer für den BS angegeben).

Hilfe wird dankbar entgegengenommen!! :)





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g
  • Beiträge: 181

Was sollte Person A jetzt tun?

Würde es genügen den Beitragsservice auf die beantragte Ratenzahlung hinzuweisen um die Zwangsvollstreckung abzuwenden?

Wäre es möglich dass Person A Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung einlegt und sich auf das Tübinger Urteil (Formfehler...in diesem Fall wird der Gläubiger ebenfalls nicht
als solcher benannt, auf dem Antwortbogen ist nur eine Gläubigeridentifikationsnummer für den BS angegeben).

Hilfe wird dankbar entgegengenommen!! :)

man würde hier meinen, dass sich eine Person A mit der Person B verständigt die im selben Haushalt lebt -  immerhin wird Person B ähnliche Post bekommen wenn BS nicht weiß dass die Personen in einem Haushalt leben.

wie an anderen Stelle des Forums vielfach diskutiert, sind die beiden Schreiben "Mahnung" und "Ankündigung ZV" keine rechtlich-materiell relevanten Schreiben. (Person A wird auf der Rückseite keine Rechtsbehelfsbelehrung vorfinden).
Es ist eine Ankündigung!! keine Zwangsvollstreckung selber.

inwieweit eine telefonisch beantragte Ratenzahlung die Vollstreckung abwendet ließe sich nur in Kenntnis des Gesprächs beurteilen.

der weitere Gang der Dinge, viele Personen erleben das auch derzeit  ist, dass nach der Ankündigung der BS an die örtlich zuständige Stelle ein Vollstreckungsersuchen übermittelt, danach wird der Gerichtsvollzieher, Finanzamt oder wer eben beauftragt ist, tätig.
das ganze Vorgehen bis man einen gelben Brief im Kasten hat dürfte im Schnitt weitere 2-4 Monate dauern.

Widerspruch gegen die "Ankündigung" ist nicht möglich, weil es kein rechtlich wertiges Dokument ist sondern ein Infobrief.
Widerspruch einer Person A ist ggf. erst wieder möglich, wenn die echte Vollstreckung begonnen hat


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i
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Mahlzeit.
Gleiches passierte hier im Haushalt gerade eben auch.
Ankündigung ZV und Festsetzungsbescheid (inkl Säumniszuschlag) datiert auf den 1.8.! Frist zur Abwendung des ZV seien 5 Tage (6.8.) die man natürlich nicht einhalten könne. Auch ein Poststempel ist nicht vorhanden um belegen zu können, wann die Schreiben in der Postlandeten.
Da die nun angemahnte Person aber immer noch an einem finanziellen Minimum lebt (pfändungsfreibetrag) ist auch eine Pfändung etc nicht möglich.

Wir würdet ihr jetzt vorgehen. Auch gegen den Festsetzungsbescheid? Der "Vertrag" wurde zu Q3/2014 gekündigt und seitdem auch keine Zahlungen mehr geleistet.


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k
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  • Wir sind das Volk
Als ersten Schritt würde x ein Pfändungsschutzkonto einrichten,auch wenn x unter der Pfändungsgrenze liegt,denn diese Halunken plündern sonst das Konto und dann sicherheitshalber immer am Anfang des Monats alles abheben.


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koppi1947

i
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Alles abheben wäre schlecht, da halt andere Zahlungen per SEPA Lastschrift abgebucht werden.

EDIT: Es scheint aber ne reine Masche von dieser "Gesellschaft" zu sein, Briefe auf den 1.x. zu schreiben mit Fristsetzung von wenigen Tagen und diese dann, ohne Poststempel gezielt über die Frist hinaus zu versenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. August 2015, 14:25 von iShinne«

 
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