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Autor Thema: BVerfG verwirft Beschwerde gegen die Globalzuschüsse an die Partei-Stiftungen  (Gelesen 1818 mal)

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Der 2. Senat des BVerfG (nicht zuständig für das Medienrecht) hat unter Vorsitz von Präsident Vosskuhle im Organstreitverfahren, das die ÖDP angestrengt hatte, Mitte Juli alle Einwände gegen die Globalzuschüsse an die parteinahen Stiftungen verworfen.
Die Finanzierung der Partei-Stiftungen nimmt immer groteskere Formen an. Es handelt sich in diesem Jahr um knapp eine halbe Milliarde Euro. Die ohnehin schon üppige Parteienfinanzierung wird in einem schleichenden Prozess auf die Finanzierung der Stiftungen verschoben. Auf diese Weise kann man perspektivisch kleinere Parteien, die sich in Landesparlamenten festsetzen, es aber nicht in den Bundestag schaffen, die Finanzierung entziehen. Klar, das zielt gegen die NPD. Man kann das für legitim halten.
Worum es hier geht, das ist der Vergleich. Das BVerfG verschließt in irrationaler Weise die Augen vor der Tatsache, dass die Stiftungen reinrassige Vertreter der Interessen der Parteien sind, die im Bundeshaushalt die Staatsknete lockermachen. Die ÖDP habe nicht beweisen können, dass im Unterschied zum alten Urteil in Sachen Partei-Stiftungen von 1986 inzwischen durch belegbare Veränderungen der Fall eingetreten sei, dass die Stiftungen nicht rechtlich und tatsächlich unabhängig wären. Sie waren das noch nie. Und es waren stets verdiente Parteipolitiker, die Vorsitzender einer Stiftung wurden. Holger Börner wurde Vorsitzender der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung hätte ihn niemand gewählt. Die Mitgliedschaft der Stiftungen ist ähnlich exklusiv wie die des ADAC. Ich spreche hier von der Mitgliedschaft, nicht von der Förder(!!!)-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht.
Was aus diesem Urteil des BVerfG spricht: Der 2. Senat unter Vosskuhle schreibt wesentliche Lebenslügen der politischen Landschaft Deutschlands ungeniert fort. Der 1. Senat unter Kirchhof müsste in Sachen Rundfunkbeitrag mindestens indirekt zu der Erkenntnis gelangen und diese auch mehr oder weniger deutlich formulieren, dass es sich eben nicht um einen Bürger-Funk handelt, sondern um einen Staatsfunk, der das Kartell der etablierten Parteien grundsätzlich in einer undemokratischen Weise stützt. Es ist unwahrscheinlich, dass er das tun wird. Ein Urteil gegen den RBStV würde die Lebenslüge vom staatsfernen ÖRR stürzen. Aber das BVerfG kippt keine Lebenslügen großer Oligarchien in diesem Land.


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Das BVerfG verschließt in irrationaler Weise die Augen vor der Tatsache, dass die Stiftungen reinrassige Vertreter der Interessen der Parteien sind, die im Bundeshaushalt die Staatsknete lockermachen. Die ÖDP habe nicht beweisen können, dass im Unterschied zum alten Urteil in Sachen Partei-Stiftungen von 1986 inzwischen durch belegbare Veränderungen der Fall eingetreten sei, dass die Stiftungen nicht rechtlich und tatsächlich unabhängig wären.

Etwas ist also wahr, wenn man das Gegenteil nicht beweisen kann. Dabei können Bedingungen gestellt werden, was als Beweis gilt, um den Beweis zu erschweren.

So argumentieren auch  die Rundfunkanstalten mit ihrem Beitragsservice ständig.


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