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Autor Thema: § 315 ZPO Unterschrift des Richters unter das Gerichtsurteil  (Gelesen 1960 mal)

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mk222

In § 315 ZPO ist geregelt, das Richter das Original Gerichtsurteil unterschreiben müssen.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html

In § 317 ZPO ist geregelt, das Urteile nur als Abschrift ausgehändigt werden. "Abschrift" heisst in meiner Welt keine "Kopie", d.h. die Unterschrift ist nicht zu sehen.

Und jetzt die ernst gemeinte Frage:

Hat jemand von euch schon mal ein "Original" Gerichtsurteil (keine Abschrift oder Kopie) gesehen und "angefasst", wo ein Richter mit lesbarem Vor- und Nachnamen unterschrieben hat?






Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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