@ osirisis
Vielen Dank für die wunderschöne persönliche und sehr informative Stadtführung durch Weimar.
Danke schön.
Auch die Thüringer Bratwurst, sehr lecker, als Stärkung hat nicht gefehlt.
Du hast Deine Verhandlung super toll und absolut souverän durchgeführt.
Auch sehr schön, dass doch so viele Mitstreiter den Weg zur Verhandlung
gefunden haben. Wichtig natürlich in diesem Zusammenhang, die wichtigen
„Danach-Gespräche“ für die allgemeine Koordination von weiteren gemeinsamen
Aktionen.
Die Richterin war zwar bemüht, Deinen Argumenten zu folgen, sagte aber
immer wieder, dass sie sich an die schon vorgegebene „Rechtssprechung“
richten wird. Das zu: nur dem eigenen Wissen und Gewissen.....
Insgesamt hat die Verhandlung ca. 1 Stunde gedauert.
Hier nun einige Punkte:
Grundversorgung:
Der ÖRR hat eine Grundversorgung zu gewährleisten plus Unterhaltung
und Sport (festgeschrieben in einem Urteil von.....)
Man ist ja nicht verpflichtet, dies zu schauen, muss aber bezahlen.
Hinweis der Klägerin, dass sich die Meldungen nach dem Mainstream richten
und durchaus falschen Inhalt haben.
Desweiteren werden die Gelder zum großen Teil für die
Pensionen der Mitarbeiter
und für die
Intendantengehälter verwendet. Nur 20 % werden für die „Rundfunk-
herstellung“ verwendet.
Wegen der Beitragsgerechtigkeit werden halt nun alle herangezogen.
Im
Kirchhof-Gutachten wurde ja noch die Möglichkeit der
Widerlegbarkeitgefordert. Dies würde aber einen großen Aufwand bedeuten, da ja dann jeder
Einzelfall geprüft werden müsste.
Aber wir heißen nicht alle Hoeneß. Warum von einem unehrlichen Nicht-
konsumenten ausgehen. Für die schwarzen Schafe gibt es ja die Möglichkeit,
solche Vergehen mit Bussgeldern zu belegen. Man kann ja auch nicht jeden
schon mal der Steuerhinterziehung bezichtigen und mal eben dafür vorsorglich
einsperren, wie gesagt, wir heißen nicht alle Hoeneß.
Vormals gab es Konsumenten, die nicht dafür bezahlten, dies war ein großer
Aufwand. Heute kann man dies nicht mehr überprüfen, da theoretisch zu
viele Empfangsmöglichkeiten bestehen: Smartphone, Pcs etc.
Es ist technisch aber ohne weiteres möglich, Sperren einzubauen,
mit Passwort, Zugangsdaten etc.
Würde dies als
Pay-TV gestaltet werden, würde die Struktur „zusammenbrechen“?
Äußerung der Richterin?
Auch könnte man den ÖRR nicht als Pay-Tv anbieten, da die Infos die breite
Masse ungehindert erreichen sollen.Bei einer Verschlüsselung würden die Infos nur die Zahler erreichen.
So what?
Konnte mich nicht zurückhalten und äußerte:
Mit dem jetzigen System ist es aber ein zwangsweises
Gesamtpay-TV (alle müssen zahlen!!!)Darauf erwiderte die Richterin nichts mehr.
Antragsformulierung der Klägerin:
Ausschnitt:
...weiter ging es um das Problem, ob der ÖRR eine Grundversorgung zu gewährleisten habe, bzw. als Pay-TV ausgestaltet werden könne.
...Die Klägerin bemängelte insbesondere, dass sie für sich persönlich und für die Allgemeinheit keinen Vorteil im Programmangebot des ÖRR sehe.
Sie ist der Auffassung, dass dieser seinem Funktionsauftrag nicht gerecht werde....
Die Richterin hob hervor, dass sie trotz des Fernsehkonsums die Staatsexamen in Jura
bestanden habe und nun Richterin ist und äußerte folgenden Satz:
„Das Grundgesetz ist die Verfassung!“Ohne Worte.