Hallo an alle eifrigen Mitstreiter da draußen,
ohne große Umschweife:
Als Person A gestern aus dem Urlaub zurückgekehrte, lag nicht-so-schöne gelbe Post im Briefkasten.
Das Amtsgericht teilt mit, dass die Erinnerung zurückgewiesen wurde und argumentiert dabei mit der Aufhebung des Urteils aus Tübingen durch den BGH (Schreiben anonymisiert im Anhang). Jedoch wurde in der Erinnerung gar nicht primär mit der Kernaussage des Urteils aus Tübingen argumentiert.
In der Erinnerung ging es darum, dass die Bescheide, die zwangsvollstreckt werden sollen, gar nicht zugestellt wurden/bekanntgegeben sind. Mangelnde Gläubigerkennung etc. war nie Gegenstand der Erinnerung. Allerdings muss Person A gestehen, dass sie das Tübinger Urteil nicht in-und-auswendig kennt.
An sich wäre das alles bestimmt mit einem kühlen Kopf zu handhaben, doch: Reaktionszeit bis zum Ende dieser Woche (18.09.15) !
In Anbetracht der Lage würde Person A dringend um ein paar Tipps bitten, mit was und wie sie vor Fristablauf am besten darauf reagieren sollte/könnte. Es würde nichts 1:1 übernommen, sondern abgeändert geschehen.
Die etwaigen Threads anderer im Forum dazu hat Person A bereits überflogen, weiß allerdings gerade nicht so wirklich, wo sie anfangen soll, ihr schwirrt ein wenig der Kopf. Daher wäre sie um etwas Anleitung sehr dankbar. A würde ungerne jetzt aus Verwirrung/Stress aufgeben.
Vielen Dank für die Hilfe schon mal =).
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider umfangreich angepasst werden.
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Danke für die Berücksichtigung.