Gibt es denn zufällig schon einen Text, der sich mit dieser Sachlage beschäftigt ( GEZ Forderung aufgrund veralteter Rechtslage ), der zur Klageeinreichung dienlich sein könnte?
Nochmal zur Erinnerung :
Person A schon immer bei Eltern gemeldet, nie wo anders gemeldet gewesen
Für ein paar Monate eine 1 Zimmer Wohnung gehabt ( dort aber nicht gemeldet ), ohne TV oder Radio etc
GEZ fordert nun für 2011 und 2012 rückwirkend über 300 Euro, da angeblich Konto nie gelöscht wurde
Danke für Tips and Anregungen
1. Ich als Person A würde
erst antworten, wenn etwas mit "Bescheid" und Rechtsbelehrung da steht (und auch nur dann, wenn es im gelben Umschlag kommt - ansonsten
käme die nie hier an, so ist hier die Post nun mal...).
2. Wenn ich anstelle von Person A wäre, dann würde ich abstreiten die Wohnung bewohnt zu haben, da der GEZ ja ganz offensichtlich fehlerhafte Daten vorliegen (denn hättest du da gewohnt, dann wärst du ja ganz offensichtlich dort gemeldet gewesen).
3. Ich würde, anstelle von Person A, auch auf den
aktuellen RBStV hinweisen, dass man in einer Wohnung gemeldet sein müsse. Da keine andere Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren besteht, bestünde daher sowieso keine rechtliche Befugnis zur Erhebung der Rundfunkgebühr bei Person A (der ja in keiner Wohnung angemeldet war, weil er sie nicht hatte).